Die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene gehört zu den Grundpfeilern der schweizerischen Verkehrspolitik. Seit vor gut 30 Jahren die Alpeninitiative vom Stimmvolk angenommen wurde, heisst es in Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung: «Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene.» Und im Verlagerungsgesetz ist das Ziel von höchstens 650’000 Lastwagen-Fahrten pro Jahr festgelegt, «das spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels erreicht werden soll».
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