17.09.2025, 11:15 Uhr
updateAktualisiert: 17.09.2025, 11:38 Uhr
Anna Wanner
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Wer verschreibungspflichtige Medikamente günstig im Ausland kauft und damit die Prämien entlastet, wird dafür heute nicht belohnt. Im Gegenteil. Die Krankenkasse zahlt das Medikament aus dem Ausland nur, wenn die versicherte Person während des Auslandaufenthalts erkrankt und das Präparat unmittelbar benötigt.