Alle paar Jahrzehnte gelten zwischen den deutschen Unionsparteien die Gesetze des Dschungels: Dann nämlich, wenn die Christdemokraten und ihre bayrische Schwesterpartei, die Christsozialen, einen gemeinsamen Kanzlerkandidaten benennen müssen und sich nicht einigen können. Ein Gremium beider Parteien, das den Entscheid treffen könnte, gibt es ebenso wenig wie allgemein anerkannte Regeln. Am Ende müssen die beiden Parteichefs unter sich ausmachen, wer in die Schlacht zieht.
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