
Ein französisches Berufungsgericht hat den Schuldspruch gegen die rechtsnationale Politikerin Marine Le Pen wegen Veruntreuung bestätigt, eine Ämtersperre gegen sie aber gelockert. Damit könnte die 57-Jährige im kommenden Jahr zur Präsidentschaftswahl antreten. Allerdings verpflichtete das Gericht Le Pen zum Tragen einer Fussfessel. Sie hatte angekündigt, in einem solchen Fall nicht zur Wahl anzutreten.
Das im vergangenen Jahr verhängte fünfjährige Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter wurde auf 45 Monate reduziert, wobei zwei Drittel dieser Zeit zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem wurde ihre Haftstrafe von vier auf drei Jahre verkürzt. Zwei Jahre davon wurden zur Bewährung ausgesetzt. Damit muss Le Pen ein Jahr Haft in Form von Hausarrest verbüssen.
Die Politikerin hatte ein Urteil einer niedrigeren Instanz vom März 2025 angefochten, in dem sie und andere Mitglieder ihrer Partei Rassemblement National wegen Missbrauchs von EU-Mitteln für Parteizwecke schuldig gesprochen worden waren. Ihnen wurde vorgeworfen, zwischen 2004 und 2016 Parteimitarbeiter mit Geldern bezahlt zu haben, die eigentlich für EU-Parlamentsassistenten bestimmt waren.
Das Gericht verurteilte Le Pen damals zu einer Freiheitsstrafe, die bis zur Entscheidung über ihren Berufungsantrag zur Bewährung ausgesetzt wurde, und verhängte ein fünfjähriges Verbot, ein Wahlamt zu bekleiden.
Vor der Entscheidung des Berufungsgerichts hatte Le Pen erklärt, sie würde auf eine Kandidatur verzichten, sollte das Gericht Auflagen verhängen, die den Wahlkampf erschweren. Dazu könnte auch eine elektronische Überwachung zählen. «Wenn ich zwar kandidieren darf, aber faktisch daran gehindert werde, einen freien Wahlkampf zu führen, dann verstehen Sie sicher, dass das nicht möglich wäre», sagte Le Pen vergangene Woche in einem Interview.
Sollte sie entscheiden, nicht zu kandidieren, würde ihr Schützling Jordan Bardella an ihrer Stelle in den Wahlkampf ziehen. Der 30-Jährige Bardella ist Vorsitzender des Rassemblement National. (dpa)

