In einem Quartier in der Gemeinde Nods befinde sich ein wütender und verwirrter Mann: Es war schon fast 2 Uhr nachts, als die Berner Kantonspolizei am 31. Juli diesen Anruf erhielt. Den ausgerückten Polizisten gelang es nicht, den Mann zu beruhigen. Sie legten ihm Handschellen an und setzten ihn ins Polizeiauto, um ihn medizinisch untersuchen zu lassen.
Auf der Fahrt in ein Spital in Biel tickte der Mann komplett aus. Er entriss einem Polizisten die Dienstwaffe. Darauf folgte ein Schuss in die hintere Fahrzeugtür. Der Mann stieg aus dem Auto aus und flüchtete zu Fuss, doch die Polizisten schnappten ihn. Wenig später wurde er durch eine Ambulanz ins Spital gebracht. Dies teilte die Polizei Ende Juli mit.
Hobbyschütze und Waffenbesitzer
Die Staatsanwaltschaft führt gegen den Mann ein Verfahren wegen Gefährdung des Lebens, eventuell versuchter Tötung und anderer Delikte. Er wehrte sich erfolglos gegen die Untersuchungshaft, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts zeigt.
Der Entscheid bringt neue Fakten ans Licht. Der Mann, ein Hobbyschütze und Waffenbesitzer, räumte die Schussabgabe ein. Er meinte aber, er habe bloss Lärm machen wollen. Für die Justizbehörden ist jedoch klar, dass ein Verdacht auf Gefährdung des Lebens besteht.
Der Mann leidet seit mehreren Jahren an Depressionen und stand bei seinem Ausraster Ende Juli unter Kokaineinfluss. Bereits einen Monat davor musste er nach dem Konsum dieser Droge hospitalisiert werden. Das Bundesgericht bejaht eine Rückfallgefahr auch deshalb, weil ihn die damals erlebten Angstzustände nicht davon abhielten, erneut Betäubungsmittel zu konsumieren.
