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Glücksspiel

Lotterie-Behörde: «Coop bewegt sich an der Grenze zur Illegalität»

Die Wogen um den Fleisch-Skandal beim Lebensmittelhändler haben sich noch nicht geglättet und schon wieder erregt Coop Aufsehen. Die Behörde zur Beaufsichtigung des Lotteriegesetztes in der Schweiz «Comlot» hat Strafanzeige gegen Coop eingereicht.

Tätigt man momentan im Coop einen Einkauf, kann man ab einer Summe von 20 Franken am «1 Millionen Franken-Spiel» teilnehmen. Zu gewinnen gibt es Sofortpreise sowie den Hauptpreis von einer Million Franken. Die meisten Teilnehmer glauben: Je mehr man einkauft, desto höher sind die Gewinnchancen. Die ist allerdings falsch. Auch weiss niemand: Jedermann kann jederzeit ein Gewinnlos an jeder Superbox in jeder Coop-Filiale gratis (ohne Einkauf oder Supercard) beziehen. Und zwar so viele er will. Auch dies kommuniziert Coop nicht klar.

«Dieses Spiel ist klar illegal»

Kassensturz hat am Dienstagabend berichtet, dass die Behörde zur Beaufsichtigung des Lotteriegesetztes in der Schweiz «Comlot» Strafanzeige gegen Coop eingereicht hat. Ihrer Meinung nach sei das Spiel ganz klar illegal, erklärt Manuel Richard, Stellvertretender Geschäftsführer von Comlot, gegenüber Kassensturz. Richard sagt weiter: «Coop bewegt sich mit solchen Spielen schon lange an der Grenze zur Illegalität, was wir den Verantwortlichen auch so kommuniziert haben. Diesmal ist Coop einfach zu weit gegangen.»

«Verleitet die Kunden»

Laut Richard verleitet die Lotterie Coop-Kunden dazu, wegen dem Los einzukaufen. Sie bezahlen also für ihre Teilnahme am Gewinnspiel. Das «Verkaufen» von Losen ist jedoch nur offiziellen Lotteriegesellschaften erlaubt. «Im Normalfall leisten hier die Kunden einen Einsatz. Genauer gesagt, sie kaufen Waren, um beim Spiel mitzumachen», sagt Richard.

Coop habe nicht genügend ersichtlich gemacht, dass es auch Möglichkeiten zur Gratisteilnahme gibt, findet Richard. Vor allem im TV-Werbespot werde von der Gratismöglichkeit rein gar nichts erwähnt.

«Das Spiel ist keine Lotterie»

Coop weist jegliche Vorwürfe von sich. Auf Anfrage erklärt Mediensprecher Urs Meier: «Aufgrund der fehlenden Planmässigkeit sei das Spiel keine Lotterie. Deshalb brauche es in diesem Spiel keine Möglichkeit zur Gratisteilnahme.» Auch von der fehlenden Kommunikation will Coop nichts wissen. Der Spot sei schlicht zu kurz und es werde auf die Teilnahmebedingungen im Internet hingewiesen. Ausserdem sei die ganze Teilnahme freiwillig, niemand werde zum Loskaufen gezwungen. Der Rest liege beim Kunden.

«Hätte es deutlicher machen können»

Weiter führt er ein Beispiel aus der Vergangenheit auf: «Das exakt gleiche Spiel brauchte in der Vergangenheit noch nicht einmal eine gratis-Teilnahmemöglichkeit. Es wurde nicht unter das Lotteriegesetz gestellt. Durch neue Beurteilungen muss die Möglichkeit zur Gratisteilnahme jetzt geboten werden. Diese Forderung haben wir erfüllt und trotzdem sagt Comlot, unser Spiel sei illegal.» «Natürlich hätte man den Hinweis auf die Gratisteilnahme deutlicher machen können», gibt Meier Zum Schluss noch zu.

«Comlot» hat die Strafanzeige trotz den Reaktionen von Coop bei der Staatsanwaltschaft in Basel eingereicht. Ob Coop gebüsst wird oder nicht bleibt abzuwarten. Eine Erkenntnis kann man allerdings aus der Geschichte ziehen. Kleine sowie auch grössere Wellen zu schlagen, scheint bei Coop zur Mode zu werden. (cht)