Einmal im Jahr, am Staatsfeiertag vom 15. August, lädt das sonst äusserst diskrete Fürstenhaus Liechtenstein Würdenträger und Bevölkerung auf die Wiese vor seinem Schloss über Vaduz ein.
Dort hält Erbprinz Alois traditionell eine Rede. Er führt seit 2004 als Stellvertreter seines Vaters, Fürst Hans-Adam II., die Amtsgeschäfte. Sein Wort hat Gewicht: Alois kann die Regierung entlassen, das Parlament auflösen und Gesetzen seine Zustimmung verweigern, womit sie nicht in Kraft treten können.
Am vergangenen Samstag sorgte «Seine Durchlaucht» für eine Überraschung. Erbprinz Alois kündigte in seiner Rede zwei Änderungen im Hausgesetz der Fürstenfamilie an.
Weibliche Nachkommen des Fürstenhauses erhalten «in hausgesetzlichen Fragen» die gleichen Mitwirkungsrechte wie männliche. Zudem wird künftig unabhängig vom Geschlecht das erstgeborene Kind Thronfolgerin oder Thronfolger.
Als letzte europäische Monarchie konnten in Liechtenstein bislang nur Männer den Thron besteigen. Die Reform wird erst bei den Grosskindern von Erbprinz Alois wirksam. Als sein Nachfolger ist ohnehin sein ältestes Kind, Prinz Wenzel, vorgesehen.
Letzte Monarchie Europas, die sich öffnet
Laut Erbprinz Alois wurden die Änderungen «seit Jahrzehnten innerhalb der Familie diskutiert». Noch 2019 hatte er sich allerdings gegen die weibliche Thronfolge ausgesprochen.
Die Kehrtwende kommt zu einem politisch interessanten Zeitpunkt: Ende Juli wurde eine von 4970 Personen – einem Viertel aller Stimmberechtigten – unterzeichnete Volksinitiative eingereicht.
Sie verlangt eine Fristenregelung für straffreie und von der Krankenkasse finanzierte Abtreibungen während der ersten zwölf Schwangerschaftswochen, wie sie auch die Schweiz kennt. Im September befasst sich das Parlament mit dem Anliegen. Mit einer Volksabstimmung wird noch dieses Jahr gerechnet.
Bislang sind Schwangerschaftsabbrüche im Ländle grundsätzlich strafbar. Liechtensteinerinnen müssen dafür ins Ausland und selbst bezahlen.
Lenkt das Fürstenhaus nur ab?
Erbprinz Alois hatte Ende Juni angekündigt, im Falle einer Annahme sein Veto einzulegen. Der Staat habe eine Verantwortung zum Schutz des ungeborenen Lebens, begründete er seinen Widerstand. Wenig später räumt Alois mit der Änderung des Hausgesetzes den Frauen im Fürstenhaus mehr Rechte ein.
Gabriella Alvarez-Hummel von der Volksinitiative für eine Fristenlösung begrüsst zwar die angekündigte Änderung des Hausgesetzes. «Es wäre jedoch heikel, wenn das Fürstenhaus diesen Schritt hin zu mehr Gleichstellung dazu benutzen würde, um sein Veto gegen die Fristenregelung zu rechtfertigen», warnt Alvarez-Hummel.
Professorin Patricia Schiess hält es für denkbar, dass das Fürstenhaus den Zeitpunkt der überraschenden Ankündigung strategisch gewählt hat: «Die Öffnung der Erbfolge ist ein positiv besetztes Thema, zeigt eine Bereitschaft zur Modernisierung und lenkt von der Konfrontation ab, die sich bei der Initiative für eine Fristenlösung anbahnt», sagt die Leiterin des Fachbereichs Recht am Liechtenstein-Institut.
Die Medienstelle des Fürstenhauses betont auf Anfrage, dass «es keinen Zusammenhang zwischen den beiden Themen gibt». Eine Änderung des Hausgesetzes müsse von langer Hand geplant werden, die Vorbereitungen seien schon im letzten Jahr, vor Bekanntwerden der Initiative, gestartet worden. Dem Fürstenhaus sei es wichtig gewesen, die Gesetzesänderung vor der Geburt der nächsten Generation umzusetzen.
Was den Umgang Liechtensteins mit den Rechten adliger und nicht-adliger Frauen betrifft, scheint die Bevölkerung auf der progressiven Seite zu stehen: Die Ankündigung der weiblichen Erbfolge wurde laut Medienberichten mit «tosendem Applaus» aufgenommen. Und gemäss einer zum Staatsfeiertag publizierten Umfrage unterstützen 62 Prozent der Bevölkerung die Fristenregelung – trotz Vetodrohung aus dem Schloss Vaduz. Dazu liess sich der Erbprinz noch nicht verlauten.

