Krankenkassen

Lästige Anrufe von Vermittlern: Warum die Zahl der Verstösse weiter zurück geht

Eine Branchenvereinbarung verbietet seit zwei Jahren unerwünschte Telefonate von Krankenkassen. Nun meldet die Aufsicht einen weiteren Rückgang lästige Makler-Anrufe. Doch es gibt noch andere Gründe.

Mit der Branchenvereinbarung soll der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen reguliert werden. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Seit bald zwei Jahren verbietet eine Branchenvereinbarung (BVV) den Vermittlern von Krankenkassen mit potenzieller Kundschaft per Telefon Erstkontakte aufzunehmen – im Fachjargon Kaltakquise genannt. Zudem hat die Branche in der BVV die an Makler ausbezahlten Provisionen freiwillig begrenzt und erstmals Qualitätsstandards definiert. So wollen sich Versicherungen und Makler von unseriösen Vermittlern abgrenzen.

An einer Medienkonferenz in Bern zog die zur Überwachung der Branchenvereinbarung eingesetzte Aufsichtskommission Fairmittler am Dienstag eine positive Bilanz. Im zweiten Jahr ihres Bestehens habe sie 87 Beschwerden erhalten, heisst es in der Mitteilung. Zum Vergleich: Im ersten Jahr meldete Fairmittler noch 110 eingegangene Verstossmeldungen. «Diese Entwicklung zeigt, dass die Zahl der unerwünschten Anrufe von Vermittlern dank der Selbstregulierung der Branche zurückgeht», schreibt die Aufsichtskommission. Fairmittler gehören Vertreter der Versicherungsbranche und der Konsumentenschutzorganisationen an.

Konsumentenschutz widerspricht

Doch gleichentags äussert die Stiftung für Konsumentenschutz heftige Kritik an Fairmittler. «Die Aufsichtskommission schmückt sich mit fremden Federn», überschreibt sie eine Mitteilung. Denn: «Der Rückgang von unerwünschten Werbeanrufen hat andere Gründe.»

Der Konsumentenschutz verweist etwa auf die seit vergangenem Jahr obligatorischen Werbeanruffilter für Telefongesellschaften oder auf Gesetzesanpassungen. Laut einer im Sommer publizierten Auftragsstudie hat die Zahl der unerwünschten Werbeanrufe in den vergangenen sieben Jahre um über 80 Prozent abgenommen. Konkret: Wurden dem Staatssekretariat für Wirtschaft 2015 noch fast 28’000 Beschwerden gemeldet, sind diese seither kontinuierlich zurückgegangen auf noch 2714 Meldungen im ersten Halbjahr 2022.

«Für diese Verbesserungen hat der Konsumentenschutz seit Jahren gekämpft», lässt sich Geschäftsleiterin Sara Stalder in der Mitteilung zitieren. Die aktuelle, freiwillige Branchenlösung dagegen mit einer brancheneigenen Aufsichtskommission sei «eine wacklige Angelegenheit».

Die häufigsten Verstösse

In vier Fällen haben laut Fairmittler vergangenes Jahr Beschwerden zu Sanktionen mit Bussen von insgesamt rund 100'000 Franken geführt. In fünf weiteren Fällen erfolgte eine Einstellung der Untersuchung mangels Verstössen gegen die Branchenvereinbarung und zehn Verfahren sind noch pendent. Die häufigsten Verstösse betreffen das Kaltakquise-Verbot sowie die mangelhafte Protokollierung von Beratungsgesprächen. In der Vereinbarung sind je nach Schwere des Vergehens Höchstbussen von 100'000 Franken für die Grundversicherung und 500'000 Franken für die Zusatzversicherung vorgesehen.

Die Zahl von 87 Verstossmeldungen liege unter den in den Vorjahren bei Fairmittler (2021: 110 Beschwerden) sowie zuvor bei den Dachverbänden eingereichten Anträgen (zuletzt rund 300 pro Jahr) . «Die Arbeit der Aufsichtskommission trägt Früchte», heisst es in der Mitteilung. Fairmittler ruft Versicherte dazu auf, Verstösse auch weiterhin zu melden.

Parlament in Maklerfrage bislang uneins

Noch offen ist, ob die Branchenvereinbarung wie von Fairmittler beantragt durch den Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wird – und damit künftig für alle Versicherer gelten würde. In der Herbstsession hat der Nationalrat eine entsprechende Vorlage zunächst abgeschwächt. Dies mit Verweis auf einen Entscheid vom März: Damals hatte die grosse Kammer entschieden, die Vergütungsobergrenze und die Ausbildungspflicht auf externe Vermittler zu beschränken – also nur jene, die nicht bei einem Versicherer angestellt sind.

Anders der Ständerat: Ebenfalls in der Herbstsession liess die kleine Kammer die Versicherungslobby auflaufen und stellte sich in der Makler-Frage hinter den Bundesrat. Dieser sieht griffigere Regeln für alle Vermittler vor, etwa mit der Möglichkeit, die Branchenvereinbarung für allgemeinverbindlich zu erklären. Nun geht das Geschäft zurück in den Nationalrat. (sat/rwa)