
Darin erklärt er die statistischen Berechnungen, nach welchen die Ärzte auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Auch die Vorgehensweise gegen mutmasslich teure Ärzte wird erklärt.
Grundlage der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist das Krankenversicherungsgesetz. Darin werden die Krankenkassen verpflichtet, die Leistungen der Ärzte auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen.
Santésuisse vergleicht nach einer Medienmitteilung die Kosten eines Arztes pro Patient oder Patientin mit den Durchschnittskosten der Patienten aller Ärzte derselben Facharztgruppe.
Ärzte, deren Kosten pro Patient über 30 Prozent über diesem Durchschnitt liegen, müssen sich gegenüber santésuisse erklären. Nicht begründbare überhöhte Kosten müssen reduziert werden.
Die Verbindung der Schweizer Ärtzinnen und Ärzte (FMH) kritisiert die statistische Grundlage der Wirtschaftlichkeitsprüfung vehement und fordert eine grundlegende Überarbeitung des Verfahrens. Hauptkritikpunkt ist, dass die statistischen Auswertungen "zu wenig differenziert" sind, wie die FMH mitteilte.
So gelte ein Hausarzt, der eine Patientin durch eine Krankheit hindurch begleite und Rat von Spezialisten einhole, als "teuer", erklärte Hanspeter Kuhn, stellvertretender Generalsekretär der FMH, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA.
Als "billig" gelte hingegen ein Arzt, der die genau gleiche Patientin an den Spezialisten zur Weiterbehandlung überweise. Dies habe "absurde Auswirkungen", so Kuhn weiter. Ein Arzt, der die Verantwortung für die umfassende medizinische Betreuung seiner Patientin übernehme, werde an den Pranger gestellt.