Krankenkassen

Gute Nachrichten für 2028: Ist dieser Prämienhammer der letzte?

Ab 2028 sind die Kantone verpflichtet, sich stärker an den Gesundheitskosten zu beteiligen. Für Prämienzahlende ist das eine gute Nachricht.

Jedes Jahr wird es teurer für die Prämienzahlenden. Viele Haushaltsbudgets sind am Anschlag. Nun gibt es einen Lichtblick, wenn auch einen kleinen: 2028 tritt eine Finanzierungsreform in Kraft, welche den Prämienanstieg dämpfen wird. In einigen Kantonen könnte es gar für eine Prämiensenkung reichen.

Die Reform heisst EFAS. Das steht für «einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen». Die Stimmberechtigten haben die EFAS vor zwei Jahren mit 53,3 Prozent angenommen. Ab 2028 müssen sich die Kantone an allen Gesundheitskosten beteiligen. Egal, wo diese verursacht werden.

Bisher haben die Kantone nur stationäre Behandlungen mitbezahlt, also etwa Spitalaufenthalte mit Übernachtung. Sie übernahmen dabei sogar mehr als die Hälfte: 55 Prozent der Kosten trugen die Kantone, 45 Prozent zahlten die Krankenkassen.

Prämien um 800 Millionen entlasten

Für die Kosten ambulanter Leistungen kamen die Krankenkassen hingegen alleine auf. Darunter fallen Behandlungen oder Eingriffe, bei denen man am selben Tag wieder nach Hause kann: Etwa Hausarztbesuche, Darmspiegelungen oder Physiotherapie. In den vergangenen Jahren sind die Kosten im ambulanten Bereich stark gestiegen. Das ist einer der Gründe für die ständigen Prämienerhöhungen.

Ob eine Behandlung stationär oder ambulant erfolgt, spielt für die Finanzierung ab 2028 keine Rolle mehr. Die Kantone übernehmen künftig grundsätzlich mindestens ein Viertel der Kosten, die Krankenkassen höchstens drei Viertel. Ab 2032 gilt dasselbe dann auch für Kosten, die in Pflegeheimen und bei der Spitex anfallen.

Die EFAS wird den weiteren Anstieg der Krankenkassenprämien schweizweit dämpfen, prognostiziert das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Es hat diesen Sommer anhand von Zahlen aus dem Jahr 2024 vorgerechnet, was die Umsetzung der EFAS für die Prämien bedeuten könnte: Sie würden jährlich um über 800 Millionen Franken entlastet. Steigen die ambulanten Kosten weiter, wovon auszugehen ist, dürfte sich dieser Effekt noch vergrössern.

Keine Steuererhöhung erwartet

Im schweizweiten Mittel dürfte sich die Prämie gemäss BAG pro Kopf und Jahr damit um 92 Franken verringern. Es gibt allerdings grosse Unterschiede von Kanton zu Kanton. Zürich darf etwa mit einer überdurchschnittlichen Entlastung von 120 Franken rechnen. Im Kanton Aargau sind es hingegen nur 46 Franken.

Es hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie stark der Prämienanstieg in einem Kanton gedämpft werden kann oder ob die Prämien gar sinken. Eine verlässliche Voraussage lässt sich daher keine machen.

Klar ist aber, dass die Kantone mehr Ausgaben budgetieren müssen. In St.Gallen rechnet die Gesundheitsdirektion mit einem Mehraufwand von 53 Millionen Franken, wie sie auf Anfrage mitteilt. Jene in Luzern geht von 40 Millionen aus. Der Aargau hat einen Mehraufwand von 100 Millionen budgetiert, womit die Ausgaben für medizinische Behandlungen erstmals auf über eine Milliarde ansteigen. In Zürich werden es voraussichtlich 200 Millionen Franken sein. Diese Mehraufwände scheinen die Kanton aber nicht in eine finanzielle Schieflage zu bringen. Eine Steuererhöhung allein wegen der EFAS ist in keinem der befragten Kantone geplant.

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