Wie stark steigen die Prämien?
Es gehört schon fast zum helvetischen Brauchtum: Immer im September tritt das zuständige Bundesratsmitglied vor die Medien, lobt Qualität und Zugänglichkeit des Schweizer Gesundheitswesens – und kündigt steigende Krankenkassenprämien fürs kommende Jahr an.
Am Dienstag tat dies zum dritten Mal Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP). Sie gab bekannt, dass die mittlere Krankenkassenprämie nächstes Jahr 412 Franken pro Monat beträgt – ein Anstieg von 5 Prozent oder 19.70 Franken pro Monat.
Für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern steigen die Kosten um 684 Franken pro Jahr auf jährlich über 14'700 Franken.
Wichtig: Dabei handelt es sich um nationale Mittelwerte. Die individuelle Prämie hängt von Alter, Franchise, Selbstbehalt, Versicherungsmodell und allfälligen Prämienverbilligungen ab.
Auch der Wohnort macht einen grossen Unterschied. Den Spitzenplatz belegt erneut der Kanton Tessin mit einer mittleren Prämie von 520 Franken pro Monat. Das Schlusslicht bildet erneut der Kanton Zug (276 Franken). Den stärksten Prämienanstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet der Kanton Jura (plus 28.40 Franken), den geringsten der Kanton Glarus (plus 10.70 Franken).
Warum der erneute Anstieg?
Der Prämienanstieg ist eine direkte Folge des Kostenwachstums in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung: Die Prämien müssen die erwarteten Kosten decken. Auch für die kommenden Jahre gibt es gemäss Bund «keine Anzeichen für eine Verlangsamung des Anstiegs».
Zu den Kostentreibern gehören neben der Alterung der Gesellschaft auch neue Behandlungsmethoden. Solange diese einen echten Mehrwert brächten, sei das «sehr positiv», sagte Baume-Schneider. Auch die Zahl medizinischer Leistungen pro Patient nimmt zu. «Ein Teil dieser Mengenausweitung ist politisch gewollt», so die Bundesrätin.
Wo sind die Kosten besonders explodiert?
Besonders stark gestiegen sind die Kosten für die Angehörigenpflege, die neu über die Krankenkasse abgerechnet werden können. Es sei richtig, diese Leistungen anzuerkennen und korrekt zu vergüten, so Baume-Schneider. Aber: «Private Firmen nutzen das System als lukratives Geschäftsmodell und belasten damit die Prämienzahlenden.» Anfang 2027 will sie Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung vorstellen.
Ebenfalls stark angestiegen sind die Kosten für die Behandlungen von Personen mit psychischen Leiden. Es sei «wichtig, wertvoll und erwünscht», dass diese Menschen von einem besseren Zugang zu Therapien profitierten – das führe aber auch zu zusätzlichen Kosten.
Sorgen bereitet dem Bund zudem das Anfang Jahr eingeführte Tarifsystem Tardoc. Es sollte die Grundversorgung stärken und nicht mehr kosten als das bisherige Modell. Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) dürfte Tardoc jedoch teurer ausfallen als erwartet. Nun muss nachkorrigiert werden. Erste Anpassungen treten bereits 2027 in Kraft.
Wann ist mit Entlastung zu rechnen?
Die Gesundheitskosten und damit die Prämien dürften auch in den kommenden Jahren steigen. Baume-Schneider setzt deshalb Hoffnung auf drei teilweise bereits angelaufene Reformen, die das Kostenwachstum zumindest abschwächen sollen. Erste Effekte dürften sich bei der nächsten Prämienrunde zeigen.
Per 2028 tritt die Efas-Reform für die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen in Kraft. Damit müssen sich die Kantone stärker an den Gesundheitskosten beteiligen, was die Krankenkassen und damit die Prämienzahlenden entlastet.
Bis 2028 müssen zudem alle Kantone ihre Beiträge an die Prämienverbilligung auf ein gesetzlich festgelegtes Minimum angehoben haben. Dies ist Teil des Gegenvorschlags zur abgelehnten SP-Prämienentlastungsinitiative.
Seit Anfang 2026 gilt zudem der Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte: Der Bund muss künftig alle vier Jahre festlegen, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung höchstens steigen dürfen. Zum ersten Mal formuliert er diese Ziele für die Periode 2028 bis 2031. Liegt der Kostenanstieg über dem Ziel, muss der Bund Gegenmassnahmen vorschlagen.
Was ändert sich kurzfristig?
Kostendämpfung sei eine Daueraufgabe, betonte BAG-Chefin Anne Lévy. Das Amt werde künftig stärker kontrollieren, dass Spitäler, Apotheken und Arztpraxen Medikamentenrabatte an die Patientinnen und Patienten weitergeben. Das habe es bisher versäumt, kritisierte die Eidgenössische Finanzkontrolle im August: «Wir haben hier zu wenig genau hingeschaut.»
Die Weitergabe von Rabatten ist Teil eines 2025 von einem Runden Tisch beschlossenen Massnahmenpakets. Insgesamt geht das BAG von einem Einsparpotenzial von 303 Millionen Franken aus.



