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Streichung

Krankenkassen: Keine Beiträge mehr an Brillen und Linsen

Ab Anfang 2011 gibt es keine Krankenkassenbeiträge mehr für Brillengläser und Kontaktlinsen. Tiefere Höchstbeträge gibt es unter anderem für Inkontinenzprodukte. Neu übernehmen die Kassen die Impfung gegen Humane Papillomaviren für bis 26-jährige Frauen.

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wurde vom Departement des Innern entsprechend angepasst. Mit tieferen Höchstvergütungen respektive der Streichung von Beiträgen sollen pro Jahr rund 40 von total 400 Mio. Franken eingespart werden, wie Gesundheitsminister Didier Burkhalter in Bern von den Medien ausführte.

Gestrichen werden unter anderem der Beitrag für Brillengläser und Kontaktlinsen. Gemäss der noch bis Ende Jahr gültigen MiGeL muss die obligatorische Grundversicherung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in der Regel pro Jahr maximal 180 Franken für ärztlich verschriebene Sehhilfen vergüten.

Erwachsene erhalten denselben Beitrag höchstens alle fünf Jahre, wenn die erste Brille von einem Augenarzt verschrieben worden ist. In Spezialfällen, in Verbindung mit bestimmten Leiden und Krankheiten, gibt es höhere Vergütungen.

Tiefere Höchstvergütungen gelten ab Anfang 2011 für Inkontinenzprodukte, Blutzucker-Messgeräte und -Teststreifen, Lanzetten sowie hydrokolloide und hydroaktive Wundverbände.

HPV-Impfung für bis 26-Jährige

Neu übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Impfung gegen das Humane Papilloma-Virus (HPV) für Mädchen und Frauen bis 26 Jahre. Impfungen nach dem Schulalter werden indes nur bis Ende 2012 bezahlt. Bisher wurde im Impfung für bis 20-Jährige bezahlt, wenn sie im Rahmen eines kantonalen Programms verabreicht wurde.

Magenband und Magenbypass-Operationen werden von der Kasse bezahlt, wenn die Patienten einen Body-Mass-Index (BMI) von über 35 aufweisen; bisher lag die Limite bei einem BMI von mehr als 40. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Patienten erfolglose nicht-chirurgische Therapien absolviert haben.