Sympany-Geschäftsführer Ruedi Bodenmann hatte das Überschussmodell Anfang April als "Innovation" angepriesen. Der Plan: Vom Jahresgewinn von 17,5 Millionen Franken wollte der Versicherer 5,8 Millionen Franken einem Überschussfonds zuweisen und den Versicherten auszahlen.
In den Genuss der Ausschüttungen wären Versicherte der Kantone Bern, Zürich und Solothurn gekommen. Geplant waren Beträge von 50 bis 150 Franken pro Person.
Doch in den Kantonen Bern und Zürich wären nicht alle Sympany-Versicherten in den Genuss der Beiträge gekommen, sondern nur jene in der Stadt Zürich sowie in den Berner Bezirken Bern und Biel. Auch sollten Versicherte, welche Sympany inzwischen verlassen haben, keine Vergütung erhalten. Ebenfalls kein Geld bekommen sollten Personen unter 26 Jahren.
Sympany : Mit Gesetz vereinbar
Das Bundesamt für Gesundheit sieht darin einen Verstoss gegen das Krankenversicherungsgesetz. Dieses schreibe vor, dass alle Versicherten gleich behandelt werden müssten, teilte das BAG am Donnerstag mit. Man habe Sympany deshalb per Verfügung untersagt, die geplante Ausschüttung vorzunehmen.
Bei Sympany ist man nach wie vor der Ansicht, dass das gewählte Überschussmodell mit dem Krankenversicherungsgesetz vereinbar ist. Man habe dazu ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das die Vereinbarkeit bestätige, sagte Sprecherin Anne Tschudin auf Anfrage. "Wir haben uns korrekt verhalten."
Die Auszahlung der Überschüsse an die Versicherten sei nach dem Entscheid des BAG aber inzwischen gestoppt worden, sagte Tschudin.
Bund soll Ausschüttungen anordnen können
Der Umgang der Krankenversicherer mit Überschüssen beschäftigt derzeit auch das Parlament in Bern. Eine Vorlage des Bundesrats sieht vor, dass der Bund in Zukunft Krankenkassen zur Rückerstattung von Prämien verpflichten kann.
Dies dann, wenn sich herausstellt, dass die Prämien unangemessen hoch angesetzt waren.