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Menschenrechte

Konzernverantwortung 2.0: Wie die Initianten dieses Mal die Wirtschaft bezwingen wollen

Selten war ein Abstimmungskampf so gehässig wie 2020 um die Konzernverantwortungsinitiative. Die Initiative scheiterte nur wegen des Ständemehrs. Nun nehmen die Initianten einen zweiten Anlauf - und geben sich konziliant.
Die Abstimmung um die Konzernverantwortungsinitiative polarisierte 2020 stark.
Bild: Peter Schneider / KEYSTONE

Das Volk sagte Ja, die Stände sagten Nein: Im November 2020 scheiterte die Konzernverantwortungsinitiative äusserst knapp an der Urne. Sie hatte gefordert, dass Schweizer Unternehmen für die Verletzung von Menschenrechten oder Umweltschäden im Ausland haftbar gemacht werden können. Die Initianten verloren zwar die Abstimmung, doch mit ihrer Kampagne setzten sie neue Massstäbe. Sie schafften es, eine schlagkräftige Bewegung zu formen.

Das Land sah orange: Die Fahne der Initiative hing an Balkonen und Gartenzäunen, ja selbst an Kirchen. 450 Lokalkomitees waren aktiv. Bis zu 8000 Freiwillige halfen bei Standaktionen und schrieben Postkarten. Nun nimmt die Koalition - bestehend aus 90 Organisationen - einen neuen Anlauf. Sie lanciert zum zweiten Mal die Konzernverantwortungsinitiative, und zwar in abgeänderter Form. Innerhalb von 30 Tagen will das Komitee die 100’000 Unterschriften zusammenhaben. Auch orange Fahnen gibt es wieder: «Konzernverantwortung jetzt!», steht da jetzt.

Weshalb nehmen die Initianten einen zweiten Anlauf?

Ein zentrales Argument der Gegner der ersten Initiative war, dass die Schweiz keinen Alleingang wagen, sondern sich an den internationalen Richtlinien im Bereich der Unternehmensverantwortung orientieren soll. Die damalige Justizministerin Karin Keller-Sutter sprach von einer «weltweit einzigartigen Haftungsregel», die mit der Initiative eingeführt worden wäre. Sie forderte gleich lange Spiesse für Schweizer Firmen und ein international abgestimmtes Vorgehen. Entsprechend setzte sich der Bundesrat für einen Gegenvorschlag ein, der die Berichterstattungspflichten der EU übernahm. Publikumsgesellschaften sowie die grossen Finanzinstitute müssen seither Rechenschaft ablegen in den Bereichen Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruption. In den Augen der Initianten ist dies ein wirkungsloser Papiertiger.

Seit der Abstimmung hat sich einiges getan. Vor allem hat die EU letztes Jahr eine neue Lieferketten-Richtlinie eingeführt. Sie legt fest, dass in der EU tätige Firmen - also auch aus der Schweiz - Sorgfaltspflichten entlang der ganzen Lieferkette in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt erfüllen müssen. Für Schäden, die entstanden sind, weil gegen Sorgfaltspflichten verstossen wurde, haftet neu der Konzern. Und das nicht nur für seine Tochterfirmen, sondern auch für Zulieferer.

Die Initianten nehmen den Bundesrat nun beim Wort. Die neue Konzernverantwortungsinitiative soll einen Alleingang der Schweiz verhindern. Damit die Schweiz nicht das einzige Land ohne Konzernverantwortung wird.

Was unterscheidet die neue Initiative von der ersten Auflage?

Der Kern der Initiative ist derselbe: Schweizer Konzerne sollen dazu verpflichtet werden, bei ihren Geschäften Menschenrechte und Umweltbestimmungen einzuhalten sowie klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. Allerdings gehen die Initianten auf die Kritik an der ersten Initiative ein. So schwächen sie den Geltungsbereich ab: Die neuen Pflichten und Haftungsregeln sollen - analog zur EU - nur für Konzerne mit mehr als 1000 Mitarbeitenden sowie einem Umsatz von 450 Millionen Franken gelten. KMU sind dadurch explizit ausgenommen. Allerdings enthält der Initiativtext eine Kann-Formulierung für kleinere Unternehmen (ab 250 Mitarbeitenden, Umsatz von 40 Millionen oder 20 Millionen Bilanzsumme), die in Hochrisikobereichen wie dem Rohstoffhandel, tätig sind. Bei einem Ja zur Initiative könnte der Gesetzgeber auch solche Firmen in die Pflicht nehmen.

Bei der ersten Initiative wurde zudem kritisiert, dass im Falle einer Klage das Unternehmen hätte beweisen müssen, dass es die Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Beweislastumkehr war das Stichwort. Die neue Initiative spricht nun sehr allgemein von einer «angemessenen Regelung für die Erbringung von Beweisen». Wie die Beweislast verteilt wird, ist also offen. Alt Nationalrat und Mitinitiant Karl Vogler verwies an der Medienkonferenz auf die Regelung der EU. Dort liegt die Beweislast beim Kläger. Allerdings gibt es eine prozessuale Herausgabepflicht. Sprich: Unternehmen können gezwungen werden, Dokumente herauszurücken, die für die Beweisführung nötig sind.

Anders geregelt ist auch die Haftung. Sie soll nur für Konzerne und ihre Tochtergesellschaften gelten. Nicht aber für Zulieferer. Neu ist auch, dass nur Menschen, die direkt betroffen sind, gegen Firmen klagen und Schadenersatz fordern können. NGOs können nicht klagen.

Wo geht die neue Initiative weiter?

Der Geltungsbereich ist breiter gefasst. Neu enthält er auch die Klimaziele. Konzerne müssen ihre C0 2 -Emissionen reduzieren.

Ein sehr wesentlicher Unterschied zur ersten Initiative ist die Schaffung einer Aufsichtsbehörde. Auch hier lehnt sich die Initiative an die EU-Regelungen an. Eine unabhängige Behörde analog zur Wettbewerbskommission oder der Finanzmarktaufsicht soll dafür sorgen, dass die Konzerne ihren Pflichten nachkommen. Sie soll Hinweisen von Betroffenen oder Organisationen nachgehen, wenn es Anhaltspunkte für die Verletzung von Sorgfaltspflichten gibt. Liegen solche vor, soll die Behörde sanktionieren. Entweder durch die Erteilung von Bussen oder durch die Anordnung von Massnahmen, um Verletzungen der Sorgfaltspflichten zu verhindern.

Von dieser Aufsichtsbehörde versprechen sich die Initianten eine präventive Wirkung. Sie soll schlank aufgestellt sein. In Deutschland wurde bereits eine solche Behörde geschaffen; sie beschäftigt 100 Personen. Runtergebrochen auf die Schweiz sollten es ungefähr 10 sein, sagen die Initianten.

Wer sitzt im Initiativkomitee?

Die Initiative wird von 90 Organisationen aus dem Bereich Menschenrechte und Umweltschutz getragen. Das Initiativkomitee ist überparteilich zusammengesetzt. Dazu gehört unter anderem der Waadtländer alt Staatsrat und alt Nationalrat Claude Ruey, die Mitte-Politiker Stefan Müller-Altermatt, Karl Vogler oder Kathrin Amacker sowie GLP-Nationalrat Beat Flach.

Wie geht es nun weiter?

Der Bundesrat will bis im Frühling entscheiden, ob er die Schweizer Gesetzgebung der neuen EU-Richtlinie anpassen will. Bis dann will er auch einen Bericht zu den Auswirkungen auf hiesige Firmen aktualisieren. Mit der Lancierung der Initiative wird der Druck auf den Bundesrat erheblich erhöht.