Es war kein guter Tag für die AfD: Der deutsche Verfassungsschutz, so entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag, darf die Partei weiterhin als «rechtsextremen Verdachtsfall» einstufen. Somit ist eine Überwachung mit nachrichtendienstlichen Methoden weiterhin möglich. Mit ihrem Entscheid haben die Richter ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von 2022 bestätigt, das die AfD weitergezogen hatte. Eine erneute Revision liessen sie nicht zu. Dagegen kann die Partei Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen, was sie auch tun dürfte.
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