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Schweiz

Kommission will umstrittene Wasserkraft-Abstimmung aus Wintersession korrigieren

Muss die Konzession für ein Wasserkraftwerk erneuert werden, sollen Behörden Massnahmen für die ökologische Aufwertung der betroffenen Gewässer verfügen können. Das fordert eine Nationalrats-Kommission.
Muss die Konzession für ein Wasserkraftwerk erneuert werden, sollen auch ökologische Aufwertungsmassnahmen verfügt werden können. (Symbolbild) (Gian Ehrenzeller / KEYSTONE)

(mg) Es war ein knapper Entscheid: Mit 13 zu 12 Stimmen hat sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek) dafür ausgesprochen, eine entsprechende Kommissionsinitiative zu Wasserkraftkonzessionen einzureichen. Konkret fordert diese, dass bei Konzessionserneuerungen Massnahmen für die ökologische Aufwertung der beeinflussten Lebensräume verfügt werden können. Damit sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, negative Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Umwelt massvoll entgegenzuwirken, teilen die Parlamentsdienste am Mittwoch in einer Mitteilung mit.

In letzter Minute Entscheide gekippt

Erst in der vergangenen Wintersession hatten sich die eidgenössischen Räte bei der Revision des Wasserrechtsgesetzes mit dem Thema befasst. Dabei wurden lockerere Massnahmen für Wasserkraftwerke in der Schlussabstimmung zuerst abgelehnt und dann nach einem umstrittenen Rückkommensantrag doch noch äusserst knapp angenommen. Diesen Stichentscheid der Nationalratspräsidentin will die Urek nun zumindest teilweise korrigieren.

Keine Änderung fordert die Kommission dagegen in der Bewertung der Grundlage: Entscheidend für mögliche Massnahmen soll der Ist-Zustand des Wasserkraftwerks zum Zeitpunkt der Erneuerung der Konzessionierung sein. In der Wintersession war die Forderung da, dass dabei der ursprüngliche Zustand vor dem Bestehen der Anlage relevant sein solle.

Staatspolitisch nicht angebracht

Aus Sicht der Kommission sei es wichtig, «bei Erneuerungen von Konzessionen sowohl die Interessen der Wasserwirtschaft als auch den Umweltschutz zu berücksichtigen», teilen die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Mit der Kommissionsinitiative gelinge es «doch noch in einer ausgewogenen Form in das Wasserrechtsgesetz einzubauen».

Die unterlegenen Kommissionsmitglieder monierten, «dass eine ähnlich lautende Bestimmung zur ökologischen Aufwertung letztes Jahr vom Parlament abgelehnt worden sei». Zudem sei es staatspolitisch nicht angebracht, wenn man ein eben verabschiedetes Gesetz schon ändern wolle, bevor es überhaupt in Kraft getreten sei.