478'166 Franken brutto: So viel verdienen die Mitglieder des Bundesrats pro Jahr. Auf diesen Betrag will jetzt die nationalrätliche Energiekommission die Entschädigung der Chefs und Verwaltungsräte der Schweizer Stromkonzerne deckeln. Sie hat eine entsprechende parlamentarische Initiative des Solothurner SVP-Nationalrats Rémy Wyssmann deutlich mit 17 zu 4 Stimmen angenommen, wie die Parlamentdienste am Dienstagnachmittag mitteilten. Die Regeln würden für Konzerne gelten, die sich zur Mehrheit im Besitz der öffentlichen Hand befinden. Das trifft etwa auf den Branchenprimus Axpo oder die Bernischen Kraftwerke (BKW) zu.

Wird der Entscheid im Plenum des eidgenössischen Parlaments bestätigt, müsste die Führungsriege der Energieunternehmen happige Lohneinbussen hinnehmen. Axpo-Chef Christoph Brand erhält für das Geschäftsjahr 2024/25 eine Entschädigung von bis zu gut 1,6 Millionen Franken. BKW-CEO Robert Itschner kommt 2024 auf bis zu knapp 1,6 Millionen. In beiden Beträgen sind Leistungen an die Pensionskasse eingerechnet.
Wyssmann hält diese Entschädigungen vor allem deshalb für ungerechtfertigt, «weil die Konzerne im Besitz der öffentlichen Hand in einem hochgradig regulierten Markt faktisch über eine Staatsgarantie verfügen». Das Risiko trage der Steuerzahler, während die Chefs übertrieben hohe Löhne garnierten. Wyssmann verweist auf den milliardenschweren staatlichen Rettungsschirm, den der Bund im Herbst 2022 aufgrund von Turbulenzen im internationalen Strommarkt aufspannen musste. Der Axpo drohten Liquiditätsengpässe. Beanspruchen musste sie die Bundeshilfe jedoch nicht.
Die Aktionäre der Axpo - dazu gehören unter anderem die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen - haben derweil bereits Massnahmen zur Senkung der Cheflöhne ergriffen, die ab dem Geschäftsjahr 2025/26 gelten. An der ausserordentlichen Generalversammlung verabschiedeten sie im letzten November ein neues Vergütungssystem. Das Maximalgehalt beläuft sich auf eine Million Franken pro Geschäftsleitungsmitglied. Dies jedoch nur, sofern alle Ziele über einen Zeitraum von drei Jahren vollständig erreicht werden. Für den CEO wurde etwa eine verbindliche Obergrenze eingeführt: Seine Vergütung bewegt sich zwischen 750 000 und 1,37 Millionen Franken.
Die BKW taxiert derweil den Entscheid der Energiekommission als «ungerechtfertigten Eingriff in die unternehmerische Freiheit». Die BKW sei kein staatliches Unternehmen, zudem habe ein erheblicher Teil ihrer Unternehmenstätigkeit keinen Bezug zum regulierten Energie- und Netzgeschäft. Die BKW sagt, ein politisch verordneter branchenspezifischer Lohndeckel würde sie gegenüber anderen Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte benachteiligen.