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Klage von AUNS-Chef - Calmy-Rey nimmt Stellung

Die SVP klagt zunehmend politische Gegner ein, weil ihr die Argumente ausgehen, kritisiert Aussenministerin Micheline Calmy-Rey. Der Klage, die AUNS-Präsident Pirmin Schwander gegen eingereicht hat, sieht sie gelassen entgegen.
Bundesrätin Calmy-Rey
Bild: Keystone

Sie glaube nicht, dass sie sich wegen Schwanders Klage im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit einen Anwalt nehmen müsse, sagte Calmy-Rey in einem im "Blick" erschienenen Interview.

Der Schwyzer SVP-Nationalrat und AUNS-Chef wirft der Bundesrätin vor, sie verhindere durch Drohungen die Ausübung des Stimmrechts am 8. Februar. Es stimme nämlich nicht, dass bei einem Nein die Bilateralen I automatisch wegfallen würden. Bei seiner Klage beruft sich Schwander auf Artikel 280 des Strafgesetzbuchs.

Es sei keine leere Drohung, dass bei einem Nein auch die übrigen Bilateralen I dahinfallen würden, sagte Calmy-Rey weiter gegenüber dem "Blick". Dies sei so in den Verträgen festgehalten, die das Volk angenommen habe.

Ausserdem habe der Bundesrat bei jeder Abstimmung den Auftrag, das Volk zu informieren. Dazu gehöre auch, dass er auf die Folgen eines Neins aufmerksam mache.

Komme es am 8. Februar tatsächlich zu einem Nein sei dies ein Volksentscheid, der akzeptiert werden müsse, sagte Calmy-Rey gegenüber dem "Tages-Anzeiger". Dann müsse der Bundesrat bis zur vertraglich festgelegten Frist am 31. Mai der EU mitteilen, dass das Schweizer Volk die Personenfreizügigkeit nicht weiterführen wolle.

Sechs Monate später würden dann automatisch auch die übrigen Bilateralen I ausser Kraft gesetzt, wie dies das Abkommen vorsehe. Gleichzeitig werde man das Gespräch mit der EU aufnehmen.