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Regierungsräte

Kein Fall Annoni mehr

Grundsätzlich dürfen Regierungsräte vor dem Ausscheiden aus dem Amt bis zu sechs Monate eine Nebenbeschäftigung ausüben.
Kein Fall Annoni mehr
Bild: Berner Rundschau

Grundsätzlich dürfen Regierungsräte vor dem Ausscheiden aus dem Amt bis zu sechs Monate eine Nebenbeschäftigung ausüben, «sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen». So steht es im Gesetz, das der Grosse Rat einstimmig verabschiedet hat. Die Entscheidkompetenz liegt beim Regierungsrat. Die Anpassung wurde nach dem Ausscheiden der Regierungsräte Mario Annoni und Werner Luginbühl nötig. (uz)