07.04.2009, 20:30 Uhr
updateAktualisiert: 10.12.2025, 10:22 Uhr

Kein Fall Annoni mehr
Bild: Berner Rundschau
Grundsätzlich dürfen Regierungsräte vor dem Ausscheiden aus dem Amt bis zu sechs Monate eine Nebenbeschäftigung ausüben, «sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen». So steht es im Gesetz, das der Grosse Rat einstimmig verabschiedet hat. Die Entscheidkompetenz liegt beim Regierungsrat. Die Anpassung wurde nach dem Ausscheiden der Regierungsräte Mario Annoni und Werner Luginbühl nötig. (uz)