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Schweiz [News Service]

Kein Abzug von Überstunden: Bundesrat verlängert vereinfachte Regeln bei der Kurzarbeit

Überstunden, die ausserhalb von Kurzarbeitsphasen aufgebaut wurden, müssen weiterhin nicht von den Arbeitsausfällen abgezogen werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Sonderregel verlängert.
Der Bund will die Arbeitslosenkassen weiterhin entlasten (Symbolbild).  (Matthias Piazza)

(wap) Die vereinfachte Bewilligung von Kurzarbeit wird bis Ende Jahr aufrecht erhalten. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen. Konkret heisst dies, dass Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphasen angesammelt haben, nicht von den gemeldeten Arbeitsausfällen abgezogen werden müssen und das Einkommen aus Zwischenverdiensten nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet wird.

Damit würden die Arbeitslosenkassen entlastet und sie könnten schneller über Gesuche für Kurzarbeitsentschädigung reagieren, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesrates.