Jurassische Beamte sollen sich wie die Lehrkräfte ins Kantonsparlament wählen lassen dürfen. Mit 30 zu 17 Stimmen hat der Kantonsrat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Stimmt das Volk zu, erhalten alle Staatsangestellten die gleichen Rechte.
Die jurassische Regierung hatte die Gesetzesänderung beim passiven Wahlrecht unterstützt. Die Vorlage definiert indes einige Ausnahmen, die im Wesentlichen hohe Kaderfunktionen betreffen.
Die CVP als grösste Partei im Jura hatte die Ungleichbehandlung beim Staatspersonal beheben wollen - allerdings indem sie auch der Lehrerschaft verbieten wollte, sich ins Parlament wählen zu lassen. Linke und einige Freisinnige legten sich jedoch quer. Die SVP wollte alles beim Alten belassen.
In der Schlussabstimmung kam die Gesetzesänderung mit 36 zu 7 Stimmen durch, bei 13 Enthaltungen; die anderen Punkte waren unbestritten. Weil er das Thema als heikel einschätzt, unterstellte der Kantonsrat den Beschluss dem obligatorischen Referendum. Bei einem Ja könnte die Änderung im Dezember 2015 in Kraft treten.
Für Kader kein Zutritt
In Uri dürfen Angestellte des Kantons weiterhin in den Landrat gewählt werden. Das Parlament lehnte am Mittwoch einen Antrag von SVP und FDP auf Abschaffung dieser Möglichkeit ab. Lediglich leitenden Angestellten der Kantonsverwaltung bleibt die Wahl in den Landrat versagt.
Die Befürworter einer strikten Gewaltentrennung argumentierten mit Interessenkollisionen. Nach Ansicht der Gegner aus den Reihen von CVP, SP und Grünen hätten die Parteien dagegen in einem kleinen Kanton wie Uri Probleme, Kandidaten zu finden. Sie setzten sich nach langer Diskussion mit 32 zu 27 Stimmen durch.
Unbestritten war bei der Gesetzesberatung, dass keine Land- und Regierungsräte einer richterlichen Behörde angehören dürfen. Das hat zur Folge, dass auch Staatsanwälte vom Parlament ausgeschlossen sind. Wie im Jura hat auch im Kanton Uri das letzte Wort zu dieser Frage das Volk.