Prozess

Die Junge Tat vor Gericht: Staatsanwalt fordert ungewöhnlich harte Strafen für Führungsduo

Sechs Exponenten der Jungen Tat mussten sich vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Hauptfrage war, ob Parolen der Rechtsradikalen als diskriminierend gelten oder aber unter die Meinungsfreiheit fallen.

Zentral im Strafverfahren gegen sechs Mitglieder der Jungen Tat, unter ihnen das Führungsduo, sind zwei Aktionen von 2022: Damals störten die Rechtsradikalen einen Pride-Gottesdienst und ein anderes Mal eine «queere» Leseveranstaltung für Kinder im sogenannten Tanzhaus, beides in Zürich.

Hauptanklagepunkt war «Diskriminierung und Aufruf zu Hass», weil die Junge Tat Parolen wie «Familie statt Gender-Ideologie» und «No Pride Month» verwendet hatte. Für das Führungsduo beantragte der Staatsanwalt ungewöhnlich harte Strafen, nämlich 15 Monate Freiheitsentzug, wovon 6 Monate ohne Bewährung.

Um diese Parolen strafbar erscheinen zu lassen, vollführte der Staatsanwalt eine rhetorische Pirouette, indem er richtigerweise festhielt, niemand dürfe anderen seine Haltung mit der Faust aufzwingen. Ein Verteidiger konterte, die Beschuldigten hätten bei den beiden Aktionen keine Gewalt angewandt. Sein Mandant, Mitglied des Führungsduos, dürfe deshalb nur wegen Hausfriedensbruch und illegaler Tonaufnahme eines privaten Gesprächs belangt werden.

Wer die Gerichtsakten durchforstet, wird allerdings weder die vom Staatsanwalt an die Wand gemalte Faust noch physische Gewalt gegen Personen bei den beiden Aktionen finden. Es wurde schlicht niemand verletzt oder physisch angegriffen, und es gab auch keine entsprechenden Anzeigen.

Interessant ist ausserdem der Anklagepunkt der Nötigung, weil die Junge Tat die Gäste des Tanzhauses mit ihrer kurzen Protestaktion laut Anklage für mindestens zehn Minuten blockiert hätten. Mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung wirken zehn Minuten etwas mager für eine Nötigung. Es sprach auch nur ein Zeuge in der Einvernahme von mindestens zehn Minuten, während zwei andere die Dauer auf bloss drei bis fünf Minuten schätzten. Bisher ist nicht bekannt, wann das mit drei Männern besetzte Richtergremium – zwei Vertreter der SP und einer der SVP – das Urteil verkünden werden.

Während sich die Angeklagten auch wegen Verstosses gegen das Vermummungsverbot verantworten mussten, demonstrierten vor dem Gericht schätzungsweise 200 Linksradikale – einige von ihnen auch vermummt. Sie wurden von der Polizei aber nicht behelligt.

Dem Reporter von CH Media wurde der Zutritt zum Prozess verwehrt mit der Begründung, es habe keinen Platz. Allerdings stellte sich später heraus, dass der Gerichtssaal keineswegs voll war. Strafprozesse sind in der Schweiz grundsätzlich öffentlich.

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