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Schweiz

Jolanda Spiess-Hegglin besteht auf eine Entschuldigung von «Blick»

Die ehemalige grüne Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin bleibt gegenüber dem «Blick» hart und zieht das Blatt vor die nächste gerichtliche Instanz. Dies aufgrund der «fehlenden Entschuldigungskultur in den Schweizer Medien», wie sie sagt.
Jolanda Spiess-Hegglin zieht das erstinstanzliche Urteil weiter. Sie kritisiert Ringiers Entschuldigungskultur. (Bild: KEY)

Pascal Hollenstein

Vor einem Monat war der «Blick» vom Kantonsgericht Zug wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt worden. Die Zeitung hatte als erstes Medium den Namen von Jolanda Spiess-Hegglin und jenen von SVP-Politiker Markus Hürlimann im Zusammenhang mit den bis heute ungeklärten Vorkommnissen nach der Zuger Landammannfeier 2014 genannt. Unter dem Titel «Hat er sie geschändet?» publizierte der «Blick» auch Bilder von den beiden Politikern.

Der Bericht stand am Anfang einer beispiellosen Medienkampagne. In seinem Urteil hatte das Zuger Kantonsgericht festgestellt, der «Blick» habe mit seiner identifizierenden Berichterstattung die Persönlichkeit von Jolanda Spiess-Hegglin schwer verletzt und die besonders geschützte Intimsphäre in krasser Weise missachtet. Der Ringier-Verlag, zu dem der «Blick» gehört, wurde zur Zahlung einer Genugtuung verdonnert. Zu einer öffentlichen Entschuldigung in der Zeitung und Online allerdings, wie sie Spiess-Hegglin auch gefordert hatte, verurteilte das Gericht den «Blick» aus juristischen Gründen nicht.

«Unfaire und persönlichkeitsverletzende Berichterstattung»

Wie jetzt klar wird, akzeptiert Spiess-Hegglin dies nicht. Sie zieht das Verfahren vor das Zuger Obergericht und verlangt, dass der «Blick» in der eigenen Zeitung unter dem Titel «Entschuldigung Jolanda Spiess-Hegglin!» sein Bedauern äussert und für die «unfaire und persönlichkeitsverletzende Berichterstattung» um Verzeihung bittet.

Die Frage, ob eine Entschuldigung einklagbar ist, ist juristisch umstritten. Spiess-Hegglin: «In den Schweizer Medien fehlt eine Entschuldigungskultur. Doch für Medienopfer wäre diese so wichtig». In der Vergangenheit ist es zu derartigen Gesten vor allem gekommen, wenn sich die Streitparteien aussergerichtlich geeinigt haben. So hat sich Ringier unter anderem beim ehemaligen Botschafter Thomas Borer entschuldigt. Beim Milliardärssohn Carl Hirschmann entschuldigte sich der Zürcher Verlag Tamedia gerade erst vor zwei Wochen, der Rechtsstreit wurde beigelegt.

Für Spiess-Hegglin ist klar, dass nur mit einer Entschuldigung die durch die Persönlichkeitsverletzung erlittene seelische Unbill wenigstens teilweise wieder gut gemacht werden könne. Zu beurteilen hat das nun das Zuger Obergericht.

Auch Ringier akzeptiert Urteil nicht

Weiterziehen will das Urteil auch Ringier. Man teile die Ansichten des Kantonsgerichts Zug in den beiden wesentlichen Punkten nicht, lässt die Medienstelle des Zürcher Verlags ausrichten. «Ringier ist weiterhin der Meinung, dass die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung zu Unrecht erfolgte und entsprechend auch keine Genugtuung zuzusprechen ist.» Deshalb habe Ringier ebenfalls beim Obergericht des Kantons Zug Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt.