
Seit Ende Februar kommt es im Nahen Osten zu schweren Kampfhandlungen zwischen den USA, Israel und dem Iran – es herrscht Krieg zwischen den Ländern. Vor diesem Hintergrund gingen mehrere Überfluggesuche für Militär- und Staatsluftfahrzeuge der USA ein.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) prüft solche Gesuche, sogenannte Diplomatic Clearances, in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dem Verteidigungsdepartement (VBS) und dem Wirtschaftsdepartement (WBF). Über politisch heikle Fälle entscheidet der Bundesrat.
Und das ist am Samstag in einer Sondersitzung geschehen. Der Bundesrat stellte klar, dass in diesem Fall das Neutralitätsrecht der Schweiz greift. Das Neutralitätsrecht verbietet Überflüge der Konfliktparteien, die einen militärischen Zweck im Zusammenhang mit dem Konflikt verfolgen. Zulässig seien humanitäre und medizinische Transite sowie Überflüge ohne Bezug zum Konflikt.
Konkret entschied der Bundesrat, zwei Aufklärungsflüge der USA vom 15. März abzulehnen. Ein Wartungsflug am 17. März sowie zwei Transportflüge am 15. März wurden dagegen genehmigt.
Die Entscheide folgen auf eine Phase widersprüchlicher Aussagen aus dem Bundesrat zum Konflikt im Nahen Osten. Zuvor hatte es widersprüchliche Aussagen aus der Regierung gegeben, ob das Neutralitätsrecht in diesem Fall greift.
Für künftige Gesuche gelten folgende Kriterien: Überflüge ohne Bezug zum Konflikt sollen bewilligt werden, sofern sie den üblichen Umfang nicht überschreiten und der Zweck klar ist. Humanitäre und medizinische Flüge, einschliesslich des Transports von Verwundeten, sind zu genehmigen.
Die USA verfügen weiterhin über eine Jahresbewilligung für klar bezeichnete Staatsluftfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Flüge, die eine militärische Unterstützung im Krieg zwischen den USA, Israel und Iran darstellen würden. Luftfahrzeuge ausserhalb dieser Liste benötigen eine Einzelbewilligung des BAZL. (phh)