Wer ohne Bewilligung Computerspiele, Poker oder Spielautomaten anbietet, bei welchen die Teilnehmenden um Geld zocken, macht sich strafbar. Das hindert kriminelle Organisatoren aber nicht am Ausbau ihrer Aktivitäten.
«Illegales Geldspiel: Drei Hausdurchsuchungen an einem Wochenende», betitelte die Eidgenössische Spielbankenkommission ihre Mitteilung vom 29. September 2025.
Auf ihrer Website führt die Kommission laufend die Sperrliste der nicht bewilligten Online-Spielangebote nach. 2597 Domains standen per Ende August 2025 auf der Liste. Innert drei Jahren hat sich die Zahl der gesperrten Online-Spielangebote etwa verfünffacht.
Ob in Hinterzimmern oder im Internet: Die Spielbankenkommission hat alle Hände voll zu tun bei der Bekämpfung von kriminellen Vorgängen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Kriminelle verknüpfen verschiedene Tätigkeitsbereiche
Das hielt sie bereits in ihrem Tätigkeitsbericht 2024 fest. Damals schrieb die Spielbankenkommission, sie kämpfe «unablässig gegen das illegale Geldspiel, sei es in Bars, Restaurants und Vereins- oder Kulturlokalen als auch im Internet.»
Die Zahl der Hausdurchsuchungen stieg innerhalb eines Jahres um 46 Prozent auf 38, die Zahl der eröffneten Strafverfahren um 28 Prozent auf 132.
Eine kriminelle Branche boomt, die Bekämpfung wird immer aufwendiger. Auch weil vieles zusammenhängt, weil die Übeltäter vielfach in mehreren Kriminalitätsfeldern aktiv sind. Eine Konsequenz daraus: Auch die Behörden vernetzen sich zunehmend. So nimmt die Spielbankenkommission, wie auch die Hauptabteilung Mehrwertsteuer des Bundes und die Unfallversicherung Suva, vermehrt an Verbundkontrollen im Kampf gegen Clan-Kriminalität teil, den sogenannten «Paritern» nach Berner Vorbild.
Das sind Kontrollen, bei denen verschiedene Behörden gleichzeitig im Einsatz sind, um Schwarzarbeit, Menschenhandel, Produktfälschungen, aber eben auch illegales Geldspiel und weitere Machenschaften aufzudecken. In Bars oder Barbershops, auf Baustellen oder in Nagelstudios. Diese Kontrollen sind auch Teil der Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, an der derzeit Bund und Kantone, Städte und Gemeinden arbeiten und die ab nächstem Jahr wirksam werden soll.
Im Kreis 4 ergriffen die drei Anwesenden die Flucht
Publikationen der Spielbankenkommission der letzten Monate liefern einige Einblicke in die Szene der Hinterzimmer-Mafia.
- Im Fall der oben erwähnten drei Razzien am letzten Septemberwochenende ging es um drei Lokale in den Kantonen Zürich und Luzern. Die Spielbankenkommission, von kantonalen Polizeibehörden unterstützt, stiess auf zahlreiche illegale Spielautomaten, Pokertische, PC-Stationen. Überall war illegales Glücksspiel im Gang. Gegen 40 Personen wurden kontrolliert. Im Lokal im Zürcher Kreis 4 ergriffen die drei Anwesenden die Flucht. Zwei konnten gestellt werden. Die Behörden beschlagnahmten auch Mobiltelefone, IT-Equipment und Überwachungseinrichtungen.
- Im Oktober 2025 verfügte die Spielbankenkommission die Einziehung und Vernichtung von drei Geldspielgeräten, die sie zwei Jahre zuvor in einer Bar in Basel beschlagnahmt hatte. Das Lokal wurde von einem Iraker betrieben, die Eigentümer der Geräte sind laut Mitteilung der Spielbankenkommission nicht bekannt. Recherchen zeigen, dass der Iraker in einer Reihe von anderen auffälligen Unternehmen sitzt. Diese haben mit Immobilien, Bau bis hin zu Finanz- und Kryptogeschäften zu tun.
- Vor zwei Jahren zog die Spielbankenkommission in einer Bar in Hunzenschwil AG einen nicht bewilligten Geldspielautomaten ein. Wem das Gerät gehörte, konnte nicht ausfindig gemacht werden. Der Bar-Betreiber wurde 2024 wegen Widerhandlung gegen das Geldspielgesetz gebüsst.
- Auch in einer Bar in Zuchwil SO, die von Türken betrieben wurde, kam ein Geldspielautomat zum Vorschein, der monatelang dort installiert war. Auch in diesem Fall waren die Eigentümer des Geräts unbekannt.
- In einem Lokal in Emmenbrücke LU war monatelang eine illegale Spielhölle installiert. Die Spielbankenkommission zog eine Reihe von Geräten mit Dutzenden von Spielbankenspielen ein. Die Hinterleute konnten nicht identifiziert werden. Der Betreiber des Lokals, ein Türke, von Beruf Eisenleger, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Wer illegale Geldspiele anbietet, riskiert Geldstrafen und bis zu fünf Jahre Haft.
Zäher Kampf gegen dubiose Strukturen
Die Vorfälle zeigen: Es sind häufig mafiöse Strukturen am Werk. Der Kampf gegen diese Akteure ist zäh. Kaum einer weiss das besser als Alexander Ott, Chef der Berner Fremdenpolizei, der als Erfinder der Pariter-Kontrollen gilt, die nun schweizweit zum Modell werden sollen.
Die Geburtsstunde der Pariter sei vor mehr als 20 Jahren gewesen, erinnert sich Ott. Das Thema «Clanstrukturen» sei ansatzweise bekannt gewesen. «Es stellte die Sicherheitsbehörden in mehrerlei Hinsicht vor eine Herausforderung.» Ein Problem war: Jede Behörde kontrollierte lediglich in den Bereichen, für die sie zuständig war. «Also entwickelten wir in der Stadt Bern die Pariter», sagt Ott. «Sie funktionieren behördenübergreifend, das bedeutet, es sind nicht nur rein polizeitaktische Massnahmen.»
So wurden die Kontrollen von der Fremdenpolizei, den Arbeitsmarktkontrollbehörden, kommunalen Ordnungsbehörden wie der Orts- und Gewerbepolizei, dem Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit und anderen Partnerbehörden gemeinsam durchgeführt. Jede Kontrolle führe zu einer verbesserten Kooperation der Behörden untereinander, unterstreicht Ott. Je mehr Behörden mitmachen, desto wirksamer. «Zudem wird dem Opferschutz und der Täterverfolgung gleichwertig Rechnung getragen», sagt Ott. «So gelingt es den ermittelnden Behörden, unterschiedliche Strategien der Clanstrukturen zu erkennen und entsprechend präventiv zu reagieren.»
Die Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, von Bundesrat Beat Jans in Auftrag gegeben, wird derzeit unter der Leitung von Fedpol-Chefin Eva Wildi-Cortés ausgearbeitet. Bis Ende Jahr soll der Entwurf an Bundesrat und Kantonsregierungen gehen, ab 2026 ist die Umsetzung geplant.


