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Justiz

Pudelhalterin bekämpft Hundesteuer von 300 Franken vor Bundesgericht - beim Robidoc greift die Solidarhaftung

Sie muss dem Fiskus 300 Franken Steuern für ihre zwei Hunde abliefern muss, während Pferde und Katzen steuerbefreit sind: Eine Frau aus dem Kanton Wallis findet das unfair und schaltet das höchste Schweizer Gericht ein.
Es geht um das Verursacherprinzip: zwei Pudel auf einer Wiese.
Bild: Getty

Vier monumentale korinthische Säulen von je 15 Metern zieren den Eingang des Bundesgerichts, dem neoklassizistischen Gebäude in der Parkanlage von Mon-Repos in Lausanne. Beeindruckend sind auch die Summen, mit denen sich die Richterinnen und Richter bisweilen herumschlagen müssen. Hat die Finma korrekt gehandelt, als sie die auf dem Sterbebett liegende Credit Suisse anwies, AT1-Anleihen im Umfang von 16 Milliarden Franken abzuschreiben? Die Antwort steht noch aus.

Nicht immer muss sich das höchste Schweizer Gericht mit Fragen befassen, die Banken und Politiker zum Zittern bringen. Manchmal hoffen Autofahrer, das Bundesgericht möge ihnen eine Parkbusse von 40 Franken erlassen - und legen dann 1200 Franken für Verfahrensgebühren drauf.

In die Kategorie grosser Ärger wegen kleiner Summe reiht sich auch ein Thema ein, zu dem das Bundesgericht vor einem Monat ein Verdikt sprach. Eine Frau aus dem Kanton Wallis schaltete die Justiz ein, weil sie die Hundesteuer für das Jahr 2025 überrissen fand: 300 Franken für zwei Pudel, plus 43 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Mit der Hundesteuer werden Kosten gedeckt, welche die Vierbeiner direkt verursachen. Dazu zählen etwa das Entsorgen von Hundekot und Saubermachen von Wiesen und Strassen.

Steuern orientieren sich an Stubenreinheit

Die Pudelbesitzerin witterte einen Verstoss gegen das Verursacherprinzip. Da ihre Tiere nämlich bloss auf einem Privatgrundstück gehalten würden, verschmutzten sie gar nie öffentlichen Grund. Doch beim Thema Robidog gilt die Solidarhaftung: Jeder Hund zahlt, ob er die Säckchen füllt oder nicht.

Die Frau findet es auch unfair, dass Katzen und Pferde steuerbefreit sind. Die Fiskalpraxis orientiert sich jedoch am Grad der artenspezifischen Stubenreinheit; da schneiden Katzen und Pferde besser ab, wie das Walliser Kantonsgericht feststellt.

Das Bundesgericht hat nichts gegen diese Lesart einzuwenden. Da die Beschwerde ungenügend begründet war, trat es gar nicht darauf ein. Jetzt muss die Hundehalterin 500 Franken Gerichtsgebühren zahlen - eine Summe, die den Pudelfiskus für fast zwei Jahre zufriedengestellt hätte.