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Leitartikel zur Reform der Verrechnungssteuer

Holen wir das Geschäft aus Luxemburg zurück

Am 25. September kommt die Reform der Verrechnungssteuer an die Urne. Sie mag nicht perfekt sein, aber sie ist sehr zielgerichtet. Es ist plausibel, dass sich die Reform für den Fiskus ausbezahlen wird. 

Um die Reform der Verrechnunggssteuer wird intensiv gestritten. 
Bild: Laurent Gillieron / KEYSTONE

Abstimmungskämpfe zu Steuerreformen lassen die Stimmbürger meist ratlos zurück. Die Gegner argumentieren mit hohen Steuerausfällen, weil sie die Reform nur statisch betrachten. Sie blenden positive Effekte aus, die sich aus Verhaltensanpassungen ergeben könnten. Die Befürworter wiederum versprechen zusätzliche Steuereinnahmen, weil sie die dynamischen Effekte (über-)betonen. Nach diesem Schema verläuft auch der Abstimmungskampf zur Reform der Verrechnungssteuer. Die vereinigte Linke spricht von Steuerausfällen von 600 bis 800 Millionen Franken jährlich. Mitte-Rechts rechnet vor, dass die Reform für den Fiskus schon nach drei Jahren rentieren könnte.

Wem soll man da glauben? Machen wir den Plausibilitätstest.

Die Reform der Verrechnungssteuer verfolgt ein klares Ziel: In der Schweiz sollen mehr Obligationen ausgegeben werden. Als grosses Vorbild gilt Luxemburg. Dort werden im Vergleich zum Bruttoinlandprodukt 190 Mal mehr Anleihen herausgegeben als in der Schweiz. Obwohl die Schweiz einen starken Finanzplatz hat, werden immer weniger Anleihen emittiert. Zwischen 2009 und 2021 ging das Ausgabevolumen um 57 Prozent zurück. Der Fremdkapitalmarkt gilt als unterentwickelt. Als Hemmschuh wirkt die Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen.

Die Verrechnungssteuer von 35 Prozent soll sicherstellen, dass Erträge versteuert werden. Die Steuerehrlichen bekommen sie zurück, die Steuerbetrüger nicht. So weit die Theorie. In der Praxis hat die Verrechnungssteuer für ausländische Anleger aber zwei Nachteile: Erstens ist die Rückforderung der Verrechnungssteuer aufwendig und nicht in jedem Fall können Ausländer den ganzen Betrag zurückfordern. Zweitens fehlen liquide Mittel, wenn sie auf die Rückerstattung der Verrechnungssteuer warten müssen. Brauchen Schweizer Konzerne Fremdkapital etwa für neue Investitionen, geben sie ihre Obligationen deshalb oft im Ausland heraus. Dieses Geschäft und damit verbundene Aktivitäten zur Konzern­finanzierung wollen Bundesrat und Parlament zurückholen. Deshalb soll die Verrechnungssteuer auf Zinsen von inländischen Obligationen sowie auf Zinserträgen von Anlagefonds abgeschafft werden.

Dieser Mecchano leuchtet ein. Selbst SP-Nationalrätin Jacqueline Badran sagte in der Parlamentsdebatte, dass die SP damit leben könne, wenn man die Finanzierungsgesellschaften zurückholt. «Denn dann haben wir sie eher unter Kontrolle, als wenn sie in Luxemburg oder auf den Cayman Islands sitzen.» Blendet man das übliche Misstrauen gegenüber Konzernen aus, dann kann man aus dieser Aussage lesen: Das Ziel der Vorlage ist eine gute Sache. Und dass sich die öffentliche Hand, also Bund, Kantone und Gemeinde mitsamt ihren Spitälern oder Elektrizitätswerken günstiger finanzieren kann, wenn der Fremdkapitalmarkt belebt wird, müsste eigentlich auch im Sinne der Linken sein.

Trotzdem hat sie das Referendum ergriffen. Die Linke befürchtet, dass die Steuerhinterziehung zunimmt. Diese Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen. Wer Steuern hinterziehen will, kann das aber schon heute einfach tun, indem er ausländische Obligationen kauft. Deren Zinserträge sind nämlich schon jetzt von der Verrechnungssteuer ausgenommen.

Gewiss: Das Einfachste wäre, eine Meldepflicht für inländische Obligationen einzuführen. Das wiederum käme aber einer (Teil-)Abschaffung des Bankgeheimnisses im Inland gleich. Und der Widerstand käme von rechts statt von links.

Kommt dazu: Wenn man eine Meldepflicht für Obligationen einführt, weshalb nicht auch für Erträge auf Dividenden? Doch dann würde auch in diesem Bereich die Verrechnungssteuer obsolet, was mit zumindest kurzfristig hohen Ausfällen für den Fiskus verbunden wäre.

Ob das der Linken genehm wäre? Die Reform der Verrechnungssteuer ist nicht perfekt, aber sehr zielgerichtet. Dass die Vorlage zu Mehreinnahmen führen wird, ist plausibel.