Der Fall von Erika Preisig ist persönlich bewegend und juristisch bedeutend. Vor acht Jahren begleitete die Ärztin und Präsidentin der Freitodorganisation Eternal Spirit eine 66-jährige Frau in den Tod. Die Patientin litt an Schmerzen im Hals und im Magen. Nach einer langen Krankheitsgeschichte wünschte sie, ihr Leben zu beenden. Erika Preisig leistete ihr Suizidhilfe.
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft klagte Preisig wegen vorsätzlicher Tötung an. Acht Jahre lang stand sie unter falschem Verdacht. Jetzt hat ein Gericht das Verfahren rechtskräftig eingestellt: Erika Preisig ist unschuldig.
Zwar sei die Schweizer Gesetzeslage liberal, sagt Andreas Maurer, der als Reporter für CH Media den Fall begleitet: «Es hat sich gezeigt, dass die Schweizer Lösung vernünftig ist.» Dennoch müssen sich Suizidhelferinnen und -helfer immer wieder vor Gericht verantworten.
Der Entscheid hat Bedeutung für den Umgang mit dem Tod in der Schweiz - und wirft die grossen Fragen des Lebens auf. 1500 Schweizerinnen und Schweizer beanspruchen jährlich Suizidhilfe. Was bedeutet ein Leben voller Schmerzen und Leidensdruck? Wann können und dürfen Betroffene selbst entscheiden, aus dem Leben zu treten?
Ein anderes aktuelles Bundesgerichtsurteil zeigt: Nicht immer braucht es dafür eine lebensbedrohliche Diagnose. Auch Suizidhilfe für gesunde Menschen ist erlaubt. Es stimmt nicht, dass dafür – wie häufig angenommen – ein unerträgliches Leiden vorliegen muss. «Wahrnehmung und Realität liegen weit auseinander», sagt Andreas Maurer im Podcast. Wo liegen die Grenzen, welche Verbote gelten in der Schweiz? Und wie verändern diese aktuellen Fälle die Debatte um Suizidhilfe?
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