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Pauschalsteuern

Hallyday gehts an den Kragen: Frankreich will Geld von Pauschalbesteuerten

Ab 2013 wird Frankreich seine in der Schweiz pauschalbesteuerten Bürger ebenfalls zur Kasse bitten - bis anhin zahlten sie nur in der Schweiz Steuern. Das Nachbarland will, was die Schweiz anderen Ländern schon lange gewährt.
John Hallyday ist einer der pauschalbesteuerten Franzosen in der Schweiz.
Bild: Keystone

Der Waadtländer Staatsrat Pascal Broulis spricht von einer Kriegserklärung Frankreichs an die Schweiz. CVP-Präsident Christophe Darbellay von einem «Krieg, den Frankreich gegen seine reichen Bürger führt». Ðie Emotionen gehen hoch, seit bekannt geworden ist, dass der französische Fiskus pauschal besteuerte Franzosen mit Wohnsitz in der Schweiz zur Kasse bitten will. Etwa den ehemaligen Formel-1-Rennfahrer Alain Prost oder den Sänger Johnny Hallyday.

Diese profitieren, wie rund 2000 andere Franzosen in der Schweiz auch, von einer sehr tiefen Besteuerung und sind in der Heimat, dank des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), nicht steuerpflichtig. Ihre Steuern bemessen sich nach dem Aufwand für das Wohnen. Mit dem neuen Bundesgesetz wird zwar die Mindestlimite vom Fünf- auf das Siebenfache des (Eigen-)Mietwertes erhöht. Trotz dieser Verschärfung fahren Exilfranzosen mit der Pauschalbesteuerung immer noch besser, als wenn sie zu Hause besteuert würden. So glaubte zumindest das Parlament, aber es machte die Rechnung ohne den (französischen) Wirt.

Denn Frankreich will das Gebaren seiner «Steuerflüchtlinge» nicht länger tolerieren. Seit dem 1. Januar gilt das DBA zwischen den beiden Nachbarländern nicht mehr für Hallyday & Co. Im Klartext: Franzosen mit Wohnsitz in der Schweiz, die in ihrer Heimat immer noch ein (Kapital-)Einkommen erzielen, werden vom französischen Fiskus künftig voll erfasst. Diese Praxisänderung kam für die Schweiz zwar überraschend, entsprechend hat sie gestern gegenüber dem französischen Botschafter ihr Bedauern über das Vorgehen ausgedrückt. Doch Frankreich macht damit nichts anderes, als das DBA buchstabengetreu umzusetzen. Und vor allem: Die DBA mit Ländern wie den USA, Deutschland oder Österreich nehmen schon heute pauschal Besteuerte aus. Ein Deutscher in der Schweiz muss Dividenden von Firmen aus seiner Heimat regulär versteuern, wenn er vom Schutz des DBA profitieren will.

Es gibt vier Optionen
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) will die Massnahme Frankreichs prüfen, wie Sprecher Mario Tuor am Montag sagte. Im Prinzip haben Exilfranzosen nun vier Möglichkeiten. Entweder sie lassen sich weiterhin pauschal besteuern und zahlen künftig auch in ihrer Heimat - was keinen Sinn macht. Zweitens: Sie lassen sich in der Schweiz regulär besteuern und geniessen damit den Schutz des DBA, das eine Besteuerung in beiden Ländern verhindert. Drittens: Sie kappen alle Verbindungen nach Frankreich - für den Mitbesitzer eines französischen Luxusgüterkonzerns eine schlechte Option. Oder - viertens - sie beschreiten den Mittelweg und hoffen auf ein französisches Gericht. Denn gemäss dem Vertragstext gilt das DBA nur dann nicht, wenn sich die Pauschalsteuer am Mietwert bemisst.

Bereits heute verlangt aber der Kanton Genf von seinen pauschal Besteuerten eine Liste mit sämtlichen Ausgaben und besteuert die reichen Ausländer nach ihrem Lebensaufwand. Das heisst, der pauschal Besteuerte meldet nicht nur den Eigenmietwert, sondern auch die Kosten für das Privatflugzeug oder den Butler - und zahlt damit mehr Steuern. Gemäss einem mit der Materie betrauten Steuerrechtler sind die Chancen intakt, dass französische Gerichte diese Auslegung der Pauschalbesteuerung tolerieren würden.

Auftrieb für Initianten
So oder so: Die Pauschalsteuer ist umstritten. Letztes Jahr wurde eine Volksinitiative eingereicht, welche die Abschaffung der Pauschalbesteuerung fordert. Für die Initianten ist der neue Wirbel deshalb Wasser auf die Mühlen. Von einem weiteren «Sargnagel» spricht Mitinitiant Florian Keller. «Je weniger Leute von der Pauschalbesteuerung betroffen sind, desto besser für unsere Initiative», sagt der Schaffhauser Kantonsrat der Alternativen Liste. Der Bundesrat will bis im Oktober seinen Bericht und seine Haltung zum Volksbegehren darlegen.