Mieter und Hausbesitzer erhalten vorher mit einem Online-Formular die Gelegenheit, ihr Gebäude unkenntlich zu machen. Diese Möglichkeit werde Anfang nächster Woche bereitgestellt, sagte ein Datenschutzbeauftragter von Google.
Neben dem Online-Widerspruch kann man auch mit einem Brief Einspruch gegen die Veröffentlichung der Aufnahmen einlegen. Das Bild des entsprechenden Gebäudes wird dann nach Angaben von Google mit einer "Blurring"-Technik unkenntlich gemacht, so dass es nur noch schemenhaft zu sehen ist.
In Deutschland hatten die Pläne für Street View zu heftiger Kritik geführt. Bürger befürchten, das Angebot könnte für kriminelle Zwecke missbraucht werden, etwa für Einbrüche.
In der Schweiz darf Google momentan keine neuen Bilder veröffentlichen. Kamerafahrten mit den Street-View-Autos sind allerdings weiterhin möglich, sofern die Route vorgängig bekannt gegeben wird. Auf diese Zwischenlösung haben sich der Eidg. Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür und der Internetkonzern geeinigt, bis ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.
Thür strebt eine europäische Lösung an, wie mit den WLAN-Daten verfahren wird. Er hat nach eigenen Angaben bereits mit anderen europäischen Datenschutzbehörden Kontakt aufgenommen.