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Rauchverbot

Gleiche Frist wie beim Nachbarn

Wenn am 1. April 2010 in Basel-Stadt das Rauchverbot in Kraft tritt, soll in den Baselbieter Beizen weiterhin geraucht werden dürfen. Gastro Baselland kämpft für eine längere Umsetzungsfrist – und Regierungsrätin Sabine Pegoraro signalisiert Entgegenkommen.

Bea Asper

Seit sich die Baselbieter Bevölkerung für rauchfreie Lokale ausgesprochen hat, laufen beim Baselbieter Gastroverband die Drähte heiss. «Wir haben eine Hotline eingerichtet und nehmen die Anliegen entgegen», sagt Präsident Markus Thommen.

Das Verbot wird kommen, das ist klar. Die letzten Hoffnungen des Verbands liegen in der Umsetzungsfrist und in einer Verordnung, die nicht allzu rigoros ausfällt. «Das Rauchverbot zeitgleich mit Basel-Stadt auf den nächsten April umzusetzen, ist unmöglich», sagt Thommen. Gastro Baselland werde alles daran setzen, die Regierung zu einer Fristerstreckung zu bewegen.

Zwei Wochen vor den ersten Verhandlungen signalisiert Regierungsrätin Sabine Pegoraro Entgegenkommen. Sie hält den Zeitplan der Lungenliga beider Basel, das Rauchverbot auf den 1. April 2010 in Kraft zu setzen, für zu knapp bemessen. «In den meisten Restaurants sind bauliche Massnahmen erforderlich, diese lassen sich nicht von heute auf morgen umsetzen, gerade auch weil sie für die Wirte finanziell tragbar sein müssen.»

Einen Raum mit einer Faltwand abzutrennen, reiche nicht aus, erklärt Pegoraro. Die vom Stimmvolk angenommene Vorlage verlange eine abgedichtete Trennung von Raucherräumen sowie Lüftungsmassnahmen. In Basel-Stadt habe die Umsetzungsfrist zwei Jahre betragen. «Es ist verständlich, dass Gastro Baselland eine gleich lange Umsetzungsfrist verlangt», sagt Pegoraro. Auch im Kanton Solothurn habe man den Wirten rund zwei Jahre Zeit gelassen.

Dass das Rauchverbot in anderen Kantonen rascher umgesetzt worden ist, sei im föderalistischen System nichts Besonderes, sagt die FDP-Regierungsrätin. Was die Verordnung anbelangt, welche die Exekutive nun zum Rauchverbot ausarbeiten wird, signalisiert Pegoraro ebenfalls Verhandlungsbereitschaft: «Wir werden einzelne Details mit Gastro Baselland besprechen.»

Die Einführung eines Rauchersheriffs lehnt sie ab. Allerdings ist ihrer Meinung nach der Wirt in der Pflicht und haftbar. «Gleich wie beim Ausschank von Alkohol an Jugendliche», stellt sie klar. Demnach muss der Wirt die Busse bezahlen, wenn die Gäste in seiner Beiz rauchen.

Eine Regelung, die Markus Thommen sauer aufstösst. Seiner Meinung nach sollen jene gebüsst werden, die den Regelverstoss aktiv begehen. Diesbezüglich, aber auch zur Forderung nach gleich langen Spiessen, sind nun juristische Abklärungen in Gang. So ist für Thommen klar: «An das Rauchverbot haben sich nicht nur die Restaurants, sondern auch die Cliquenkeller und Besenbeizen zu halten. Dafür werden wir kämpfen.»

Vereine, die in Zelten Feste feiern, sollen keine Vorzugsregelung erhalten, fordert Thommen. Gemäss Pegoraro ist die Rechtslage so, dass alle Lokale mit öffentlichem Zutritt an das Rauchverbot gebunden sind, nicht aber private Partys.