Das Seilziehen um neue Sorgfaltspflichten im Immobilienbereich für Berater geht weiter. Der Nationalrat hatte letzte Woche knapp entschieden, dass Immobiliengeschäfte ab einem Schwellenwert von drei Millionen Franken unter das Geldwäschereigesetz fallen sollen. Er schuf damit eine Differenz zum Ständerat, dessen bürgerliche Mehrheit diese Grenze auf fünf Millionen festgelegt hatte.
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