Geldwäscherei mit Immobilien

Für die Rechte ist es ein «ehrbares Geschäft», für die Linke ein Einfallstor für die «Erben der Pizza Connection»

Immobiliengeschäfte von unter fünf Millionen sollen nicht unter das Geldwäschereigesetz fallen, so die Mehrheit im Ständerat. Das Geldwäscherisiko hier sei klein, was die Linke bestreitet.
«Ehrbares Geschäft»: Ständerat Beat Rieder, Mitte-VS,  warnte darvor, die Leute unter Generalverdacht zu stellen.
Foto: PETER SCHNEIDER

Das Seilziehen um neue Sorgfaltspflichten im Immobilienbereich für Berater geht weiter. Der Nationalrat hatte letzte Woche knapp entschieden, dass Immobiliengeschäfte ab einem Schwellenwert von drei Millionen Franken unter das Geldwäschereigesetz fallen sollen. Er schuf damit eine Differenz zum Ständerat, dessen bürgerliche Mehrheit diese Grenze auf fünf Millionen festgelegt hatte.

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