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Finanzkriminalität

Geldwäscherei: Bundesrat plant Register für mehr Transparenz

Die Schweiz soll Geldwäscherei energischer bekämpfen. Dieser Ansicht ist der Bundesrat. Er möchte deshalb mehr Licht ins Dunkel bei wirtschaftlich Berechtigten bringen. 

Die Schweiz übt eine hohe Anziehungskraft auf ausländisches Kapital aus. Darunter sind auch Gelder aus dubioser Quelle. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Der Kampf gegen Geldwäscherei wird nicht überall mit gleicher Kraft geführt. Während in der EU schärfere Transparenzregeln für juristische Personen längst Realität sind, geht es die Schweiz gemächlicher an. Immerhin tut sich jetzt etwas. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Finanzdepartement beauftragt, bis nächsten Sommer eine Gesetzesvorlage mit ähnlicher Stossrichtung auszuarbeiten.

Kernelement der Reform ist ein zentrales Register, um die wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren, wie es in einer Mitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen heisst. Heute lassen sich die wirtschaftlich Berechtigten oft nicht eruieren. Das ermöglicht Steuerhinterziehung und Geldwäscherei, wie auch 2016 die Panama-Papers verdeutlichten. Die Recherche eines internationalen Journalistennetzwerks enthüllte mehr als 200’000 Briefkastenfirmen, die von der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca aus Panama gegründet wurden. Auch Schweizer Kanzleien, Treuhänder und Banken mischten kräftig mit.

Öffentlichkeit hätte keine Einsicht

Die Behörden sollen das neu geschaffene Register konsultieren können. Der Bundesrat möchte dadurch die Prävention und Strafverfolgung stärken. Er lege «höchsten Wert auf die Bekämpfung der Finanzkriminalität». Allerdings soll das Register nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die Kritik liess nicht lange auf sich warten. In einer ersten Stellungnahme fordert Transparency International Schweiz, «nicht auf halbem Weg» stehenzubleiben. Das Register müsse öffentlich sein und dürfe «nicht bloss den Behörden vorbehalten sein». Geht es nach der Organisation, muss die Schweiz auch die anderen Schlupflöcher für Geldwäscherei schliessen und den Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes ausdehnen.

Reform steht auf tönernen Füssen

Diese Forderung dürfte politisch kaum mehrheitsfähig sein. Erst letztes Jahr hatte das Parlament ein Gesetz für schärfere Regeln gegen die Geldwäscherei derart verwässert, dass am Ende niemand zufrieden war – ausser die Anwälte. Vom einstigen Projekt des Bundesrates blieb nur wenig übrig. Dieser wollte strengere Sorgfaltspflichten für Anwälte und Notare.

Etwas quer in der Landschaft steht auch der Plan des Bundesrates, Trusts in der Schweiz einzuführen . Die umstrittenen Finanzvehikel gerieten immer wieder in die Schlagzeilen. Der Bundesrat handelt indes nicht auf eigene Initiative. Das Parlament hat ihn mit einer Motion dazu verknurrt.