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Münz und Noten

Gegenvorschlag zur Bargeld-Initiative: Der Franken soll in die Verfassung

Der Bundesrat hat ein Herz für Münz. Er präsentiert zur Initiative «Bargeld ist Freiheit» einen Gegenvorschlag. In diesem nimmt er das Anliegen der Initianten auf.
Künftig soll in der Verfassung stehen, dass der Franken die Schweizer Währung ist.
Bild: Keystone

Der Bundesrat will einen direkten Gegenvorschlag zur Initiative «Bargeld ist Freiheit». Das Volksbegehren wurde von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS) lanciert und fordert, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen sollen. Ausserdem müsse ein allfälliger Ersatz des Schweizerfrankens dereinst durch eine andere Währung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

Konkret will der Bundesrat nun zwei Sätze aus dem Gesetz auf Verfassungsstufe zu heben. «Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken» und «die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung» soll künftig in der Verfassung stehen. Damit betont der Bundesrat «die wichtige Bedeutung von Bargeld für Wirtschaft und Gesellschaft», wie es in einer Mitteilung vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) heisst.

Mit dem direkten Gegenentwurf «können somit die Anliegen der Volksinitiative mittels präziser rechtlicher Regelungen aufgenommen werden», ist das EFD überzeugt. Die Regierung hat nun eine Vernehmlassung zum Gegenvorschlag eröffnet.

Während der Bundesrat nun über die erfolgreiche eingereichte Vorlage «Bargeld ist Freiheit» befunden hat, sammelt die FBS bereits wieder. Sie lancierten die «Bargeld-Initiative II». Mit dieser soll sichergestellt werden, dass Barzahlung immer möglich ist. Das Bargeld, so die Initianten, werde derzeit immer mehr von öffentlichen Anlässen verbannt. (mg)