Fruchtbarkeit

Neue Chance fürs Babyglück: Ständeräte wollen gefrorene Eizellen doch nicht zerstören

Das Gesetz für die Aufbewahrung von gefrorenen Eizellen sieht eine Frist von zehn Jahren vor. Danach müssen sie entsorgt werden. Diese Frist kann für betroffene Frauen emotional sehr belastend sein. Darum soll nun eine andere Lösung her.

Für Frauen über 40 Jahren können eingefrorene Eizellen die letzte Chance auf ein eigenes Kind sein. Die Fruchtbarkeit nimmt mit dem Alter rasant ab, auch weil die Qualität der Eizellen bei 30-jährigen Frauen sinkt. Nun müssen ausgerechnet diese Eizellen in der Schweiz nach zehn Jahren vernichtet werden - auch wenn diese noch in einwandfreiem Zustand sind. So will es das 2017 eingeführte Gesetz. Erste Frauen wären ab Anfang 2017 betroffen und müssten ihre Eizellen vernichten.

Nun zeichnet sich im letzten Moment eine Lösung ab: Die ständerätliche Wissenschaftskommission kommt den Frauen entgegen und hat sich nun doch noch für eine Übergangslösung ausgesprochen. Einmal hat sie dies bereits abgelehnt. Die Mehrheiten sind immer noch knapp. Mit 4 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen erteilte sie der Schwesterkommission im Nationalrat eine Lösung auszuarbeiten. Die Aufbewahrungsdauer von eingefrorenen Eizellen soll solange verlängert werden, bis das Gesetz über die Fortpflanzungsmedizin revidiert ist und eine neue Regel die Aufbewahrungsfrist ablöst. (wan)

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