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Humanitäre Aktion

Verletzte Gaza-Kinder: Staatenlose Palästinenser erhalten Aufenthaltsbewilligung

Die Schweiz hat im letzten Jahr 20 verletzte Kinder aus dem Gazastreifen sowie deren Familienangehörige aufgenommen. Jetzt zieht der Bundesrat eine erste Bilanz.
Ein verletzes Kind aus dem Gazastreifen und seine Mutter treffen am Flughafen Zürich ein.
Bild: Michael Buholzer/Keystone (Zürich, 24. Oktober 2025)

Im letzten Herbst hat die Schweiz unter Federführung von Justizminister Beat Jans (SP) 20 schwer verletzte Kinder aus dem Gazastreifen evakuieren lassen. Dazu kamen 78 Familienangehörige (42 davon Kinder), welche die minderjährigen Patienten begleiteten. Die Flugkosten in der Höhe von 600'000 Franken übernahm das Aussendepartement, die medizinischen Ausgaben decken die zehn Aufnahmekantone, sofern dies nicht die Spitäler oder Krankenkassen tun. Die humanitäre Aktion löste in der Politik gemischte Reaktionen aus.

Alle 98 Personen aus dem kriegsgebeutelten Gazastreifen haben ein Asylgesuch gestellt. Bundesrat Jans geht von einem längeren Aufenthalt aus. Aufgrund der katastrophalen Lage im Gazastreifen sei eine Rückkehr aktuell nicht zumutbar, sagte er im Dezember im Nationalrat. Derzeit herrscht im Gazastreifen eine fragile Waffenruhe.

Wie steht es um die Asylgesuche der Gaza-Geflüchteten? In der Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Mike Egger (SVP/SG) legt der Bundesrat eine erste ausländerrechtliche Bilanz vor. 37 Personen haben eine vorläufige Aufnahme erhalten. Eine vorläufige Aufnahme bedeutet: Wenn sich die Lage im Gazastreifen beruhigt und stabilisiert hat, müssen diese Menschen zurückkehren. Bei 61 Personen läuft das Asylverfahren noch.

Fünf Gesuchsteller sind staatenlos und haben deshalb Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Dabei handelt es sich um einen regulären Aufenthaltstitel, der gegenüber der vorläufigen Aufnahme diverse Vorteile mit sich bringt, etwa höhere Sozialleistungen, vor allem aber einen besseren Schutz vor Abschiebung. Mit der Aufenthaltsbewilligung ist zudem der Zugang zum Arbeitsmarkt einfacher.

Ärzte in Gaza wollten Fuss amputieren

Palästinenserinnen und Palästinenser, die ein Asylgesuch stellen, gelten nicht automatisch als staatenlos. Viele Gesuchsteller haben etwa die syrische oder israelische Staatsbürgerschaft. Es ist aber gut möglich, dass sich unter den 61 Gesuchstellern, die noch keinen Bescheid erhalten haben, weitere Staatenlose befinden.

Wie geht es den verletzten Kindern und ihren Angehörigen? Der Bund führt dazu keine Bilanz. Das Universitätsspital Genf teilt mit, dass es Anfang Mai noch 16 Kinder und Jugendliche aus dem Gazastreifen ambulant betreute. Gegenüber dem italienischsprachigen Radio und Fernsehen der Schweiz sagte die Tante der achtjährigen Jena: «Wir sind froh, dass sie hier in der Schweiz eine gute Behandlung erhält. In Gaza wollten die Ärzte ihr den Fuss amputieren, und wir haben das nicht akzeptiert.» Nach einer Behandlung im Kinderspital in Bellinzona könne Jena nun wieder laufen, sie habe an Gewicht zugenommen und auch ein bisschen Italienisch gelernt.

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