(mg) Konkret gelten ab Anfang Juni für das Spitalpersonal wieder die normalen Arbeits- und Ruhezeiten, teilte die Landesregierung im Anschluss an ihre Sitzung vom Mittwoch mit. Zu Beginn der Coronakrise hatte der Bundesrat per Verordnung die geltenden arbeitsrechtlichen Vorgaben ausser Kraft gesetzt. Dies, damit die Spitäler in der flexibler planen können. Diese Massnahme war vielerorts auf Kritik gestossen.
Die Gewerkschaft Vpod ist mit dem jetzigen Entscheid des Bundesrats zufrieden, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Der Vpod hatte bereits früher mit einer Petition gefordert, dass wieder die normalen Regeln bezüglich Pausen und Ruhezeiten gelten. «Wir fordern weiterhin, die ausserordentliche Leistung des Gesundheitspersonals anzuerkennen und aufgrund der beträchtlichen eingegangenen Gesundheitsrisiken eine Sonderzulage im laufenden Jahr auszuzahlen», heisst es in der Mitteilung.