14.06.2011, 22:27 Uhr
updateAktualisiert: 10.12.2025, 10:25 Uhr
Unterstützer der Initiative kritisierten, damit falle Frankreich bei den Rechten von Homosexuellen hinter den Nachbarstaaten Spanien, Belgien und Niederlande zurück, in denen Ehen zwischen Schwulen oder Lesben möglich sind.
Kürzlich hatte das französische Verfassungsgericht entschieden, dass ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen nicht gegen die Verfassung verstosse. Dem Parlament stehe es jedoch frei, die bestehenden Gesetze zu ändern, hiess es in dem Urteil.
Gleichgeschlechtliche Paare können in Frankreich eingetragene Lebenspartnerschaften eingehen. Im Erb- und Familienrecht sind sie jedoch schlechter gestellt als verheiratete Paare.