17.11.2025, 17:00 Uhr
updateAktualisiert: 17.11.2025, 17:03 Uhr
Stefan Bühler, Benjamin Weinmann
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Es ist ein fiktives Beispiel, das die Ungleichbehandlung deutlich aufzeigt: Der Schweizer Passagier Hürlimann hat einen Flug von Zürich nach San Francisco gebucht, der deutsche Passagier Schmidt fliegt ab Stuttgart nach Zürich und nimmt dort den gleichen Flug nach San Francisco. Doch der USA-Flug hat mehr als 5 Stunden Verspätung. Beide Passagiere fordern von der Airline eine Entschädigung. EU-Passagier Schmidt erhält 600 Euro, also rund 550 Franken. Schweiz-Passagier Hürlimann: nichts.
