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Flüchtlingshilfe kritisiert unterschiedliche Härtefall-Regeln

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert die unterschiedliche Anwendung der Härtefall-Regelung in den Kantonen. Sie fordert, eine einheitliche Praxis - und zwar nach dem libelaren Vorbild der Westschweiz. Der Bund bereitet eine Weisung an die Kantone vor.
Jürg Schertenleib von Flüchtlingshilfe
Bild: Keystone

Die Härtefall-Regelung besagt, dass illegal anwesende Menschen unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltsbewilligung beantragen können. Sie müssen unter anderem seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz sein, sich integriert haben und genug Geld zum Leben verdienen. Eine Rückkehr ins Heimatland darf nicht zumutbar sein.

Wie die Flüchtlingshilfe (SFH) in einem Bericht darlegt, wenden die Kantone die Härtefall-Regelung sehr unterschiedlich an. "Es gibt in der Schweiz eine Härtefall-Lotterie", sagte Beat Meiner, SFH-Generalsekretär vor den Medien in Bern. Der Gleichbehandlungsgrundsatz werde verletzt.

Zu den liberalen Kantonen gehören die Waadt, Genf, Bern, Luzern und Solothurn. Sehr restriktiv ist der Kanton Zürich, wo in den letzten zwei Jahren knapp zwanzig Peronen von der Härtefall-Regelung profitieren konnten. Zum Vergleich: In der Waadt waren es im selben Zeitraum weit über 500 Personen.

Die Flüchtlingshilfe fordert nun eine Angleichung der Praxis. Gegen einen ablehnenden Entscheid des Kantons soll Beschwerde erhoben werden können. Heute steht dem Antragssteller kein Rechtsmittel zur Verfügung. Weiter soll in allen Kantonen eine Härtefallkommission eingesetzt werden.

Dass die Kantone die Härtefall-Regelung unterschiedlich anwenden, weiss auch das Bundesamt für Migration (BFM). Es sei deshalb eine Weisung an die Kantone in Vorbereitung, sagte BFM-Sprecher Jonas Montani auf Anfrage. Darin sollen Kriterien zur Handhabung Härtefall-Regelung festgelegt werden.