Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Der Auftrag dazu stammte vom Parlament, das letztes Jahr eine Motion des Aargauer BDP-Nationalrats Bernhard Guhl angenommen hat. Damit gilt ab 1. Januar 2017 für die Fahrer schwerer Motorfahrzeuge von Milizfeuerwehren wieder der ordentliche Grenzwert von 0,5 Promille.
Vom Alkoholverbot ausgenommen sind auch Personen, die im Rahmen von dringlichen Einsätzen von Berufsblaulichtorganisationen zu einem Einsatz aufgeboten werden, obwohl sie weder im Dienst stehen noch auf Pikett sind. Da diese nicht mit einem Einsatz rechnen müssten, könne es sein, dass sie eine Alkoholkonzentration von mehr 0,10 Promille aufweisen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Das ist der Grenzwert des heute geltenden Alkoholverbots.
Ebenfalls vom Alkoholverbot ausgenommen sind künftig Fahrer schwerer Gütertransportfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeiten bis 45 Stundenkilometer. Nach Ansicht des Bundesrats ist diese Ausnahme gerechtfertigt, da langsamere Fahrzeuge weniger gefährlich sind. Für Fahrer von Lastwagen, die Arbeitsmotorfahrzeugen gleichgestellt sind, gilt künftig ebenfalls wieder der ordentliche Grenzwert.