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Fahndung

Polizei soll die Hautfarbe von Gesuchten nennen dürfen

Ist ein Verdächtiger auf der Flucht oder wird ein Verbrecher gesucht, wird er zu Fahndung ausgeschrieben. Die Bundespolizei wollte dabei auf die Nennung der Hautfarbe verzichten. Doch die Politik macht Druck.
Die Polizei soll auch weiterhin bei Fahndungen die Hautfarbe nennen dürfen
Bild: Keystone

Bei Fahndungen soll die Polizei auch weiterhin die Hautfarbe der gesuchten Person nennen dürfen. Die Sicherheitskommission des Nationalrats hat eine entsprechende Motion eingereicht. So soll gewährleistet werden, dass auch künftig weiss, schwarz, gelb oder rot als Fahndungskriterium zugelassen ist.

Die Bundespolizei fedpol hatte im Sommer den Kantonspolizei-Corps mitgeteilt, dass das künftig nicht mehr der Fall sein solle. Nach einer «offiziellen Beschwerde» habe man nach entschieden, auf dieses Signalement zu verzichten. In der «heutigen vielschichtigen Gesellschaft» müsse die Hautfarbe «kritisch hinterfragt» werden. Schliesslich handle es sich «um ein nicht eindeutig definierbares Merkmal, welches unterschiedlich wahrgenommen wird».

Kritik von allen Seiten

Kaum sickerte diese Meldung durch, sorgte sie für allerlei rote Köpfe. FDP-Ständerat Thierry Burkart wittert «Woke-Wahnsinn», Partei und Ratskollege Damian Müller ahnte einen «Schildbürgerstreich». Und auch sonst ärgerten sich einige Politikerinnen und Politiker grün und blau. Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr nannte das Vorgehen des Fedpol gegenüber der NZZ «wenig hilfreich und offensichtlich politisch motiviert».

Bundesrat Beat Jans, als oberster Polizeidirektor, musste in der Herbstsession in der Fragestunde antraben und versuchte mit etwas Nüchternheit der aufgeheizten Debatte entgegenzuwirken. Die Kategorie Hautfarbe werde im Polizeialltag kaum genutzt, weil sie nicht präzise sei; weniger als ein Prozent der aktuell knapp 90'000 Personen-Signalemente enthalten die Hautfarbe als Merkmal. Immer öfter würden zudem sowieso Bilder der Gesuchten existieren.

Auch sei es weiterhin möglich, explizit die Herkunft zu nennen, so Jans. «Zum Beispiel Asiate, Mitteleuropäer, Nordafrikaner, Schwarzafrikaner.» Das sei sowieso präziser als die Nennung einer Hautfarbe. Der SP-Bundesrat liess aber Kritik am Vorgehen der Bundespolizei gelten. Das Mail sei unpräzise und missverständlich formuliert gewesen. Auch habe eine Begründung und eine vertiefte Konsultation bei allen Corps gefehlt. Das werde nun nachgeholt.

Vergebliche Beschwichtigung

Ganz offensichtlich hat Jans damit aber nicht alle Gemüter beruhigt. Die Kommission hat mit 15 gegen 9 Stimmen die Motion beschlossen. Eingebracht hat den Antrag der Zürcher SVP-Nationalrat Mauro Tuena: «Die Polizei hat sonst schon einen schweren und gefährlichen Job. Den sollten wir nicht durch solche Sachen noch erschweren. Das gefährdet die Sicherheit von uns allen massiv.»

Im Gespräch mit mehreren Polizisten und Polizistinnen und auch Kommandanten sei ihm versichert worden, dass die Angabe der Hautfarbe wichtig sei. «Sie wird zwar nicht so oft verwendet, aber wenn sie durchgegeben wird, ist die Info immer relevant für die Fahndung», so Tuena.

Der Bundesrat hat nun knapp einen Monat Zeit für eine Stellungnahme zum Vorstoss. Er soll bereits an der kommenden Wintersession behandelt werden. Stimmt der Nationalrat zu, braucht es nachher auch noch den Segen des Ständerats.

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