Die Konstruktionsfehler des in den Dublinverträgen verankerten EU-Asylsystems sind bekannt: Weil stets die Erstaufnahmeländer für die Asylverfahren zuständig sind, haben Staaten an den Aussengrenzen wie Italien oder Griechenland mehr Lasten zu tragen als Binnenstaaten. Zehn Jahre haben die EU-Mitgliedstaaten um eine Reform gerungen, im Mai 2024 konnten sie sich endlich einigen. Die Schweiz ist an die Verträge von Schengen und Dublin assoziiert, deshalb betrifft sie diese Reform auch. Der Bundesrat unterstützt die Neuerungen. Er hat am Freitag die Botschaft verabschiedet - nun ist das Parlament am Zug. Im Falle eines Referendums könnte es im Juni 2026 zur Abstimmung kommen.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.