Die von der rechts-konservativen Regierung des Ministerpräsidenten Viktor Orban genannten Gründe für die Senkung des Pensionsalters von 70 auf 62 Jahre seien nicht akzeptabel, urteilte das Gericht. Weder handle es sich um eine Vereinheitlichung des Rentenalters, noch werde eine Verjüngung der Richterschaft erreicht.
Der Richterspruch ist ein Sieg der EU-Kommission gegen Ministerpräsident Orban. Brüssel wirft dem konservativen Regierungschef einen Eingriff in die Justiz vor.
Es wird vermutet, dass Orban durch die 2011 beschlossene plötzliche Herabsenkung des Rentenalters von 70 auf 62 Jahre freiwerdende Schlüsselstellen in der Justiz mit Gefolgsleuten besetzen wollte. Nimmt Orban sein Gesetz nicht zurück, kann Brüssel finanzielle Sanktionen verhängen.