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Kommentar

Es braucht mehr Schutz vor Schutzsuchenden

Eine Minderheit von Geflüchteten untergräbt mit kriminellem Verhalten die Akzeptanz des Asylwesens. Der Bundesrat muss Abhilfe schaffen.
Bundesrat Beat Jans spricht während der ausserordentlichen Session zum Thema Asyl.
Bild: Alessandro Della Valle/Keystone

Die Schweiz macht in der Asylpolitik vieles gut. Die Verfahren sind kurz, Rückführungen funktionieren besser als in anderen europäischen Ländern, Anträge von Personen mit geringen Aussichten auf den Flüchtlingsstatus werden im Eiltempo abgewickelt. Zurecht verwies Beat Jans diese Woche an den ausserordentlichen Sessionen im National- und Ständerat auf diese und andere positive Aspekte im helvetischen Flüchtlingswesen.

Dennoch gibt es mehrere Probleme. Die Gemeinden und Kantone finden kaum noch Wohnraum für die Geflüchteten. Und einige von ihnen belasten Bevölkerung, Polizei und Justiz mit Kriminalität. Es handelt sich um eine Minderheit unter den Schutzsuchenden. Im Vergleich zur ständigen Wohnbevölkerung sind sie in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik aber überrepräsentiert.

So vergeht kaum eine Woche, in der in Polizeicommuniqués nicht Personen aus dem Asylbereich auftauchen, manchmal sind es sogar minderjährige Serientäter . Der Justiz sind die Hände gebunden. Oft müssen die Delinquenten kurz nach ihrer Verhaftung wieder freigelassen werden – um dann erneut Gesetzte zu brechen. Für landesweite Empörung sorgte ein Vorfall von Anfang Februar in den Appenzeller Bahnen. Ein wegen einfacher Körperverletzung bereits vorbestrafter Afghane mit vorläufiger Aufnahme schlug einen Rentner wie aus dem Nichts spitalreif.

Solche Vorfälle tragen dazu bei, dass im Parlament Verschärfungs-Vorschläge der SVP eine Mehrheit finden, die bis vor einigen Jahren noch hochkant gescheitert wären. Sogar SP-Ständerat Daniel Jositsch kritisierte Asylminister Beat Jans (SP), er spiele die Problematik herunter. Man müsse sich nicht wundern, dass das Justizdepartement mit haufenweise Vorstössen konfrontiert ist.

National- und Ständerat haben unter anderem beschlossen, die Bewegungsfreiheit von kriminellen Asylsuchenden einzuschränken und sie von Asylverfahren auszuschliessen. Bundesrat Jans hat Recht, wenn er darauf hinweist, dass das Bundesgericht diese Regeln kassieren könnte. Damit sich diese Frage gar nicht stellt, ist sein Departemente gefordert: Es muss verfassungskonforme Wege aufzeigen, wie die Bevölkerung besser vor kriminellen Schutzsuchenden geschützt werden kann. Misslingt dies, wird die Akzeptanz des Asylsystems untergraben.