Nidwalden nimmt eine Vorreiterrolle ein – ein einheitliches Verbot gibt es sonst in keinem Kanton. Der Entscheid betrifft sämtliche Lernenden sowie die Primar- und Sekundarschulen des Kantons. Ausnahmen sollen nur möglich sein, wenn die Lehrperson eine Verwendung zu Unterrichtszwecken erlaubt oder ein Notfall vorliegt.
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