
Erb ist am 22. März zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Die Winterthurer Richter sprachen ihn für schuldig des gewerbsmässigen Betrugs, der Urkundenfälschung und der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung.
Das Gericht erachtete es als erwiesen, dass Erb als Chef des Familienkonzerns mit massiv gefälschten Jahresabschlüssen die Banken arglistig getäuscht hatte.
Vermögenswerte von über 35 Millionen
Wegen einer noch hängigen Beschwerde beim Zürcher Obergericht konnte das Bezirksgericht zunächst noch kein Urteil zu Nebenpunkten des Strafverfahrens fällen, insbesondere zur Verwendung der von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Liegenschaften, Oldtimer, Wertpapieren und Bankguthaben von Drittpersonen.
Es geht um Vermögenswerte von über 35 Millionen Franken, die Rolf Erb an seine Partnerin und die beiden Söhne verschenkte, kurz bevor er Privatkonkurs anmelden musste. Die Gläubiger warfen Erb vor, er habe durch die Schenkungen die Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entzogen.
Da das Obergericht mittlerweile über die Beschwerde entschieden habe, könne das Verfahren vor Bezirksgericht Winterthur nun definitiv abgeschlossen werden, heisst es in der Mitteilung vom Freitag. Am 24. Mai wird das Bezirksgericht das ergänzende Urteil mündlich eröffnen und Erläuterungen dazu abgeben.