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Kinderwunsch

Eizellenspende: Ständerat macht Weg frei für Legalisierung

Die Eizellenspende in der Schweiz soll erlaubt werden. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat zugestimmt. Die Skepsis in der kleinen Kammer war jedoch gross. Zögerlich zeigt sich auch der Bundesrat.

Die Eizellenspende soll nach Ansicht des Parlaments auch in der Schweiz zugelassen werden. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Die Eizellenspende ist hierzulande seit vielen Jahren politisch umstritten. Bislang müssen unfruchtbare Frauen aus der Schweiz ins Ausland gehen, wenn sie sich ihren Kinderwunsch erfüllen wollen. Anders Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist. Sie können auf eine Samenspende in der Schweiz setzen – bezahlt von der Krankenkasse.

Aus Sicht des Nationalrates führt das zu einer «inakzeptablen Ungleichbehandlung». Er fasste sich letzten März ein Herz und stimmte einer Motion seiner Wissenschaftskommission zu. Ehepaaren, bei denen die Frau unfruchtbar ist, soll auch in der Schweiz der Zugang zur Eizellenspende ermöglicht werden. Auf Zustimmung stiess der Plan vor allem bei FDP, GLP, Grünen und SP. Dagegen sprachen sich mehrheitlich die SVP und Mitte aus.

Legalisierung in der kleinen Kammer umstritten

Schwerer tat sich bislang der Ständerat. Das zeigte sich bereits in der vorberatenden Kommission. Sie sprach sich nur knapp – mit 6 zu 5 Stimmen – für die Idee aus. Noch im Mai hatte die vorberatende Kommission einen Beschluss vertagt, da sie zuerst Expertinnen und Experten aus verschiedenen Disziplinen anhören wollte.

Auch die Debatte am Dienstag im Ständerat offenbarte den tiefen Graben. Für Matthias Michel (FDP/ZG) hat die Motion wesentlich mit Gleichstellung zu tun. Heute bestehe eine klare Ungleichbehandlung zwischen Ehepaaren. Auch die nationale Ethikkommission halte einstimmig fest, dass die Eizellenspende ethisch und rechtlich vertretbar sei.

Die Mehrheit aus den Reihen der SP, Grünen und FDP erachtet eine gesetzliche Lockerung als notwendig. Damit würden alle Ehepaare mit Kinderwunsch gleichgestellt, egal ob die Frau oder der Mann unfruchtbar ist, betonte Marina Carobbio (SP/TI) im Namen der Kommission. Auch geht die Mehrheit davon aus, dass so weniger Paare ins Ausland ausweichen. Heute tun das jedes Jahr rund 500 Paare.

Eizellenspende ist ein langwieriges Verfahren

Eine Minderheit wollte die Ergebnisse der laufenden Evaluation des Fortpflanzungsmedizingesetzes abwarten – und erst danach allenfalls eine Revision ins Auge fassen. Isabelle Chassot (Mitte/FR) machte auch grundsätzliche Vorbehalte geltend, wie weit die individuelle, persönliche Freiheit mit Blick auf die Gesundheitsrisiken von Spenderinnen gehen soll.

Für ihre Luzerner Parteikollegin Andrea Gmür-Schönenberger sind noch zu viele Fragen rund um die Eizellenspende offen. Auch greife das Argument der Gleichstellung zu kurz. Anders als die Samenspende sei die Eizellenspende ein langwieriges Verfahren, bei dem auch ein invasiver Eingriff mittels Narkose notwendig sei.

Bundesrat wollte abwarten

Diese Argumente verfingen nicht. Der Ständerat sprach sich mit 22 zu 20 Stimmen knapp für die Motion aus. Der Entscheid ist auch eine Niederlage für den Bundesrat. Dieser wollte auch auf die Bremse stehen. Zwar lehnt er die Forderung nicht grundsätzlich ab. Er möchte die Zulassung der Eizellenspende gründlich überprüfen.

Das kann er nun tun. Nur muss er dem Parlament dann eine Gesetzesreform vorlegen. Am Ende dürfte wohl ohnehin das Stimmvolk das letzte Wort haben – zu umstritten ist das Anliegen aus ethischer Sicht.