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Bürgerrecht

Kantönligeist beim Einbürgern soll bleiben: Bundesrat will keine einheitlichen Regeln

Die Anforderungen, wer sich wann einbürgern lassen kann, sind in jedem Kanton anders. Eine Initiative wollte das ändern. Der Bundesrat sieht aber keinen Handlungsbedarf.
Die Regeln für eine Einbürgerung variieren von Kanton zu Kanton.
Bild: Keystone

Ob jemand den roten Pass erhält, ist auch vom Wohnort abhängig. Zwischen den Kantonen bestehen teils erhebliche Unterschiede bei den Anforderungen für Menschen, die sich gerne einbürgern lassen wollen.  Der Bundesrat hat in einer Studie nun untersuchen lassen, wo die Grundbedingungen für ein erfolgreiches Gesuch einfacher zu erfüllen sind – und wo eben nicht.

Grosszügig bei der Auslegung der Kriterien sind die Behörden in Zürich, Schaffhausen. Basel-Stadt und Genf. Besonders restriktiv sind die Regeln in den Kantonen Aargau, Ob- und Nidwalden, Uri, Schwyz, Thurgau und Graubünden. Dabei geht es etwa um unterschiedliche Grundvoraussetzungen bezüglich der Wohnsitzdauer. Während es in einigen Kantonen reicht, dass zwei Jahre im Kantonsgebiet gelebt wurde, müssen Ausländerinnen und Ausländer andernorts 5 Jahre ununterbrochen in der gleichen Gemeinde gelebt haben.

Massive Unterschiede bei den Kosten

Auch bei den Sprachkenntnissen sind die Kantone unterschiedlich pingelig. Das gilt ebenso für das erforderliche Know-how über Lebensweise, Kultur und Geografie. Und auch die Gebühren für das Verfahren unterscheiden sich massiv. Während einige Gemeinden keine Gebühren erheben, kassieren andere bis zu 3500 Franken. Dazu kommen noch kantonale Gebühren. Bei sieben Kantonen hat die Studie genau hingeschaut: Dort untescheiden sich die Gesamtkosten je nach Wohnort für ein Einbürgerungsverfahren einer Einzelperson um das Achtfache: Die Spannbreite liegt zwischen 600 und 5200 Franken.

An diesem Kantönligeist beim Einbürgerungsverfahren soll sich grundlegend nicht so schnell etwas ändern. Der Bundesrat empfiehlt die «Demokratie-Initiative» zur Ablehnung, wie er am Mittwoch mitteilte. Diese will die Kriterien vereinheitlichen und sie in die Kompetenz des Bundes geben. Die Initiative sieht eine Frist von fünf Jahren rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz vor. Dazu kommen etwa noch Grundkenntnisse in einer Landessprache.

Gewisse Anpassungen werden empfohlen

Doch davon will der Bundesrat nichts wissen. Die Kompetenzen sollen so belassen sei, wie sie derzeit sind. Ansonsten würde «das gut bewährte föderalistische System der Dreistufigkeit des Schweizer Bürgerrechts in Frage gestellt».

Allerdings betont die Regierung in ihrem Bericht, dass die Kantone gemeinsam «Möglichkeiten zur Vereinfachung und zur Harmonisierung» prüfen sollen. So wäre es nicht mehr so entscheidend, wo eine Bewerberin oder ein Bewerber das Gesuch einreicht. Als weitere Anpassung schlägt der Bundesrat vor, dass die Mobilität besser berücksichtigt werden soll: «So kann verhindert werden, dass ein Wohnsitzwechsel innerhalb eines Kantons oder zwischen Kantonen zu unverhältnismässigen Verzögerungen bei der Einbürgerung führt.»

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