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Staatshaftungsklage
Ehepaar verlor mehr als 50'000 Franken wegen Untergang der Credit Suisse – und blitzt vor Bundesgericht ab
Kurz vor dem Ende der Credit Suisse kauften Kleinanleger nochmals Aktien. Nach der Notfusion mit der UBS resultierte ein massiver Wertverlust. Die Schweiz muss nicht für den Schaden aufkommen. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Ihr Untergang zeichnete sich ab: die Grossbank Credit Suisse, hier das Gebäude in Luzern.
Ein Ehepaar hat am 10., 13. und 15. März 84'600 Franken in Aktien der Credit Suisse investiert. Am 20. März, am Tag, nach dem der Bundesrat die Zwangsübernahme durch die UBS verkündet hatte, verkauften die Kleinanleger die Wertpapiere und blieben auf einem Verlust von gut 54'000 Franken sitzen.